Dreijahresplan für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz
WEGWEISER
Gegenstand der Pflicht
Dreijahresplan für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz
Bezugsbestimmungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014, Art. 10 Abs. 8 Buchst. a) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Ratifìzierung des Dringlichkeitsdekretes des Prasidenten Nr. 9 vom 31. Januar 2024 betreffend die Genehmigung des Integrierten Tatigkeits- und Organisationsplans (PIAO)
Dekret zur Genehmigung des Integrierten Tätigkeits- und Organisationsplans (PIAO), vereinfachtes Modell, für den Dreijahreszeitraum 2024-2026
Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO), vereinfachtes Modell, für den Dreijahreszeitraum 2024-2026
Beschluss zur Genehmigung des dreijährigen Plans zur Korruptionsvorbeugung Jahr 2023
Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung 2023–2024–2025
Beschluss zur Genehmigung des dreijährigen Plans zur Korruptionsvorbeugung Jahr 2022
Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung 2022–2023–2024
Beschluss zur Genehmigung des dreijährigen Plans zur Korruptionsvorbeugung Jahr 2021
Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung 2021–2022–2023
Beschluss zur Genehmigung des dreijährigen Plans zur Korruptionsvorbeugung Jahr 2020
Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung 2020–2021–2022
Beschluss zur Genehmigung des dreijährigen Plans zur Korruptionsvorbeugung Jahr 2019
Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung 2019–2020–2021
Beschluss zur Genehmigung des dreijährigen Plans zur Korruptionsvorbeugung Jahr 2018
Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung 2018–2019–2020