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Danteplatz 16 | I-38122 Trient
Tel.: +39 0461 201 111
Domplatz 3 | I-39100 Bozen
Tel.: +39 0471 990 111
Zertifizierte E-Mail-Adresse

Bürgerzugang

(gemäß Artikel 1, Absatz 1 des Regionalgesetzes Nr. 10 vom 29. Oktober 2014 i.g.F. und den Artikeln 5 und 5-bis des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 i.g.F.)

Der sog. einfache Bürgerzugang bezieht sich auf veröffentlichungspflichtige Dokumente, Informationen und Daten im Sinne der geltenden Rechtsvorschiften. Das Recht auf Zugang kann von jedem/r Bürger/in ausgeübt werden, wenn die Veröffentlichung in der Rubrik „Transparente Verwaltung“ auf der amtlichen Webseite des Regionalrats nicht erfolgt ist. Der Antrag ist wie nachstehend beschrieben an den Verantwortlichen für die Transparenz, d.h. den Vizegeneralsekretär des Regionalrats Rechtsanwalt Sergio Vergari zu richten.

Der sog. allgemeine Bürgerzugang dient zur „Förderung einer diffusen Kontrolle über die Erfüllung der institutionellen Aufgaben und den Einsatz öffentlicher Mittel sowie der Beteiligung an der öffentlichen Debatte, unter Beachtung der Angemessenheit und Effizienz der Verwaltungstätigkeit“ (Artikel 1, Absatz 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014). Er bezieht sich auf sämtliche zusätzliche Unterlagen, die nicht der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Alle Bürger/innen sind zugangsberechtigt vorbehaltlich der Einhaltung der Beschränkungen zum Schutz privater und öffentlicher Interessen laut Artikel 5-bis, Absätze 1 und 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 und der Bestimmungen, die besondere Ausnahmen vorsehen. Der Antrag bedarf weder einer Begründung noch des Nachweises des Bestehens einer persönlichen juridisch relevanten Rechtslage. Der Antrag auf allgemeinen Bürgerzugang ist wie nachstehend beschrieben an das Generalsekretariat des Regionalrates zu richten. Dieses leitet ihn an das Amt weiter, bei dem die angeforderten Unterlagen aufbewahrt sind.

Der Bürgerzugang ersetzt nicht das Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen laut Artikel 26 und ff. des Regionalgesetzes Nr. 13 vom 31. Juli 1993 in geltender Fassung.

Antragstellung

Die Formulare für Anträge auf einfachen und allgemeinen Bürgerzugang können von dieser Seite heruntergeladen und wie folgt eingereicht werden:

  • Elektronisch an die PEC-Mail consiglio@pec.consiglio.regione.taa.it;
  • Einsendung per Post oder persönliche Abgabe an beiden Dienststellen des Regionalrates von Trentino-Südtirol: Danteplatz 16 – 38122 Trient; Domplatz 3 – 39100 Bozen.

Einfacher Bürgerzugang

Antragsformular

Allgemeiner Bürgerzugang

Antragsformular

Letzte Aktualisierung: 28.06.2023