Anmerkung
Im Sinne von Artikel 6, Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 80 vom 9. Juni 2021, der in abgeänderter Fassung durch Artikel 1, Absatz 1 des Staatsgesetzes Nr. 113 vom 6. August 2021 in ein Gesetz umgewandelt wurde, ist der Regionalrat nicht verpflichtet, einen integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) zu erlassen. Die Leitlinien in Sachen Korruptionsvorbeugung und Transparenz werden im „Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz“ festgelegt. Dieser ist in der Rubrik „Andere Inhalte – Vorbeugung der Korruption“ öffentlich zugänglich.