Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
Im Sinne des Artikels 33 des GvD 33/2013 wird jährlich und vierteljährlich der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und der Gläubigerunternehmen veröffentlicht.
Jährlich
Es wird hiermit erklärt, dass der Regionalrat
- Keine einredefreie, genau bestimmte und fällige, bis zum 31. Dezember 2017 angereifte und nicht erloschene Verbindlichkeiten für Beträge hat, die ihm aus Leistungen, Lieferungen und Auftragsvergaben erwachsen, sowie für Verpflichtungen, die sich aus beruflichen Leistungen ergeben.
- Keine einredefreie, genau bestimmte und fällige, bis zum 31. Dezember 2018 angereifte und nicht erloschene Verbindlichkeiten für Beträge hat, die ihm aus Leistungen, Lieferungen und Auftragsvergaben erwachsen, sowie für Verpflichtungen, die sich aus beruflichen Leistungen ergeben.
- Keine einredefreie, genau bestimmte und fällige, bis zum 31. Dezember 2019 angereifte und nicht erloschene Verbindlichkeiten für Beträge hat, die ihm aus Leistungen, Lieferungen und Auftragsvergaben erwachsen, sowie für Verpflichtungen, die sich aus beruflichen Leistungen ergeben.
- Keine einredefreie, genau bestimmte und fällige, bis zum 31. Dezember 2020 angereifte und nicht erloschene Verbindlichkeiten für Beträge hat, die ihm aus Leistungen, Lieferungen und Auftragsvergaben erwachsen, sowie für Verpflichtungen, die sich aus beruflichen Leistungen ergeben.
- Keine einredefreie, genau bestimmte und fällige, bis zum 31. Dezember 2021 angereifte und nicht erloschene Verbindlichkeiten für Beträge hat, die ihm aus Leistungen, Lieferungen und Auftragsvergaben erwachsen, sowie für Verpflichtungen, die sich aus beruflichen Leistungen ergeben.
- Keine einredefreie, genau bestimmte und fällige, bis zum 31. Dezember 2022 angereifte und nicht erloschene Verbindlichkeiten für Beträge hat, die ihm aus Leistungen, Lieferungen und Auftragsvergaben erwachsen, sowie für Verpflichtungen, die sich aus beruflichen Leistungen ergeben.