Elektronische Zahlungen
„So wie laut Artikel 36 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33 vom 14. März 2013 vorgesehen, werden nachstehend die Informationen bezüglich der Zahlungen an den Regionalrat angeführt. Gemäß den Bestimmungen des Kodex der digitalen Verwaltung (Art. 5 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 82/2005) ist der Regionalrat verpflichtet, die ihm aus jedwedem Grund zustehenden Zahlungen unter Verwendung der elektronischen Zahlungssysteme anzunehmen. Es ist somit für Personen nicht möglich, Überweisungen anhand der IBAN-Nummer der Körperschaft durchzuführen. Um es den Bürgern zu ermöglichen, elektronische Zahlungen an die öffentliche Verwaltung zu leisten, ist der Regionalrat der Plattform PagoPA beigetreten (Beschluss der Staatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC Nr. 77 vom 16. Februar 2022). Für die zugunsten des Regionalrates durchzuführenden elektronischen Zahlungen kann der Regionalrat vorab darum ersucht werden, eine Zahlungsmitteilung auszustellen, indem der im entsprechenden Bereich dieser Webseite ausgewiesene Kontakt angeklickt wird.“
Elektronische Zahlungen
Online-Zahlungen mittels Zahlungsportal „myPay“ des Regionalrates der autonomen Region Trentino-Südtirol.
Letzte Aktualisierung: 25.05.2023