Von der ANAC erlassene Maßnahmen und in Anpassung an diese Maßnahmen erlassene Akte
WEGWEISER
Gegenstand der Pflicht
Von der ANAC in Sachen Aufsicht und Kontrolle in der Antikorruption erlassene Maßnahmen und in Anpassung an diese Maßnahmen erlassene Akte
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 190/2012
Bis dato hat die Nationale Antikorruptionsbehörde (A.N.A.C.) gegenüber dem Regionalrat der autonomen Region Trentino-Südtirol keine Maßnahmen in Sachen Überwachung und Kontrolle zur Korruptionsbekämpfung gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Staatsgesetzes Nr. 190/2012 eingeleitet