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Grünes Licht in der 1. Gesetzgebungskommission für den Tag der Sprachminderheiten
Die 1. Gesetzgebungskommission unter dem Vorsitz von Mirko Bisesti ist heute in Trient zusammengekommen, um mehrere Gesetzesentwürfe zu prüfen. Das Gremium begann seine Arbeit mit dem Gesetzentwurf Nr. 15: Änderung zum Regionalgesetz Nr. 3 vom 24. Mai 2018 (Bestimmungen in Sachen Schutz und Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheit der autonomen Region Trentino-Südtirol), vorgelegt von der Regionalregierung. Der Text wurde von Assessor Luca Guglielmi erläutert: „Ein Weg, der in der letzten Legislaturperiode begonnen, aber nicht zu Ende gegangen wurde. Wir wollen ein bestimmtes Datum festlegen, einen Jahrestag, um die sprachlichen Besonderheiten unserer Region aufzuwerten und bekannt zu machen. Wir wollen ein jährliches Datum festlegen, innerhalb 28. Februar eines jeden Jahres. Der Tag der Minderheiten wird kein selbstreferenzieller Termin sein, sondern wir stellen ihn uns als dynamisch vor und mit Beteiligung der lokalen Bevölkerung.“ Der Entwurf wurde von den Abgeordneten Foppa (Grüne), Soini (Noi Trentino), Masè (La Civica), Calzà (PD), Kaswalder (Patt - Fassa), Valduga (Campobase), Rieder (Team K) in der Debatte positiv bewertet und schließlich einstimmig mit neun Ja-Stimmen angenommen.
Die Arbeiten wurden mit der Prüfung des Gesetzentwurfs Nr. 17 fortgesetzt: Änderung zum Kodex der örtlichen Körperschaften bezüglich der Erklärung und der Bescheinigung über die Sprachgruppenzugehörigkeit oder -angliederung in der Autonomen Provinz Bozen (vorgelegt von den Abg. Köllensperger, Rieder, Ploner Alex und Ploner Franz). Der Entwurf wurde von Maria Elisabeth Rieder (Team K) erläutert: „In Südtirol müssen die Listen für die Gemeindewahlen auch den Nachweis der Sprachzugehörigkeit hinterlegen. Diese Erklärungen liegen nur in Papierform vor und werden nur beim Gericht in Bozen aufbewahrt. Die Einholung dieser Erklärung ist für jeden Kandidaten mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden: lange Warteschlangen, lange Fahrten von den Tälern in die Hauptstadt, usw. Wir schlagen eine Form der Selbstbescheinigung für die Kandidaten in einem ersten Schritt vor, während die amtliche Bescheinigung in einem zweiten Schritt nachgereicht wird. Wir bezweifeln, dass Hunderttausende von Erklärungen in kurzer Zeit in die digitale Form gebracht werden können. Aber die Umstellung auf die digitale Form ist dringend notwendig.“ Die Antwort von Ass. Franz Locher: „Das Problem ist real, bei den letzten Gemeindewahlen hat sich die Beschaffung der Bescheinigung als sehr kompliziert erwiesen, aber es ist dennoch gelingen. Wir sind uns bewusst, dass die sprachliche Zugehörigkeit für uns sehr wichtig ist: Wir müssen die Ausfertigung besser organisieren, aber eine Eigenerklärung abzugeben und dann die Bescheinigung nachzureichen, wäre doppelte Arbeit. Bis zu den nächsten Gemeindewahlen sind es noch fast fünf Jahre, und wir müssen schon jetzt daran arbeiten, dies zu erleichtern: Die Digitalisierung wäre die beste Lösung. Meiner Meinung nach ist es heute am besten, sich Zeit zu nehmen und zu überlegen, wie wir vorgehen wollen, und den Gesetzentwurf auszusetzen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.“ Rieder bestritt in ihrer Replik, dass der Vorschlag mehr Bürokratie bedeute, und erklärte, sie wolle den Gesetzentwurf aufrechterhalten, sei aber bereit, den Text zu verbessern, bevor sie ihn dem Plenum vorlege. Der Text wurde mit fünf Ja-Stimmen (Team K, Campobase, Grüne und PD) und der Enthaltung der drei Mehrheitsvertreter aus dem Trentino angenommen.