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Pressemitteilungen

Neuordnung der Minderheitenförderung

Plenum stimmt Gesetzentwurf der Regionalregierung zu. Gesetzentwurf der Grünen zu Wahlwerbeverbot für die Verbände abgelehnt. Mai-Sitzung beendet.

Gesetzentwurf Nr. 34: Bestimmungen über die Wahlwerbung von Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften (Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr. 7) (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss). Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Verbot für Verbände, 60 Tage vor der Regionalratswahl Wahlwerbung zu betreiben, mit Sanktionen zu untermauern und auf die Gemeindewahlen auszudehnen. Bisher sieht das Wahlgesetz zwar ein Verbot, aber keine Strafen vor.
Die Wahlwerbung durch Verbände seit Jahrzehnten eine weit verbreitete Sitte und werde von der Bevölkerung nicht gern gesehen, meinte Brigitte Foppa (Grüne). Durch diese Praxis seien bestimmte Kandidaten im Vorteil. Foppa nannte als Beispiele den Bauernbund, aber auch katholische Vereine. Die Abgeordneten sollten alle vertreten, nicht nur bestimmte Kategorien. Niemand halte sich an das Verbot, weil es keine Strafen gebe. Für die Tourismusorganisationen habe man in Südtirol inzwischen ein Verbot mit Strafen (Entzug der Beiträge) eingeführt. Foppa kündigte einen Änderungsantrag an, der das Verbot auf die Gemeindewahlen beschränkt - die Regionalratswahlen seien ja durch die Landtagswahlen ersetzt worden, mit eigenen Wahlgesetzen.
Walter Blaas (Freiheitliche) unterstützte das Anliegen, aber dieser Gesetzentwurf habe nicht Hand und Fuß. Für manche Vereine wäre es ein Einbruch, wenn sie ein Jahr lang keine Beiträge bekämen. Man sollte die Strafmaßnahmen auf ein verträgliches Maß reduzieren oder auf Sensibilisierung setzen.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) kündigte Zustimmung an. Es sei ein Akt der Gerechtigkeit, keine Partei sollte versteckte Wahlwerbung bekommen. Die vorgeschlagenen Sanktionen seien angemessen. Grundsätzlich aber sollte die Gemeindewahlen per Landesgesetz geregelt werden.
Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) kündigte ebenfalls Zustimmung an. Er fragte aber, ob die Vorgangsweise korrekt sei.
Hans Heiss (Grüne) sah im Gegensatz zu Blaas keine Gefahr für das Überleben der Vereine. Er begrüßte die Erweiterung auf die Gemeinden, deren Auswirkungen sich bereits in zwei Jahren zeigen würden.
Der Gesetzentwurf lasse sich kaum umsetzen, meinte hingegen Ass. Josef Noggler. Es gehe hier nur mehr um die Gemeinden. So könnte eine Wahlempfehlung eines Kapellmeisters dazu führen, dass die Kapelle ein Jahr lang ohne Beiträge dastehe - das gehe zu weit. Es lasse sich schwer definieren, was noch zulässig sei und was nicht. Man könne auch den Gemeinden nicht vorschreiben, wem sie Beiträge geben und wem nicht.
Brigitte Foppa bezeichnete die Argumente gegen den Gesetzentwurf als Ausreden, um das Verbot komplett zu versenken. Wenn die Sanktionen keine Mehrheit fänden, so sollte wenigstens das Verbot auf die Gemeinden ausgedehnt werden.
Der Übergang zur Artikeldebatte - und damit der Gesetzentwurf - wurde mit 20 Ja und 30 Nein abgelehnt.

Gesetzentwurf Nr. 107: Bestimmungen in Sachen Schutz und Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheit der Autonomen Region Trentino-Südtirol (eingebracht von der Regionalregierung). Der zuständige Assessor Giuseppe Detomas erklärte bei der Erläuterung des Gesetzentwurfs, dass sich dieser aus der Notwendigkeit ergibt, die Rechtsvorschriften, die bisher auf einen Artikel des Gesetzes über die europäische Integration und auf Finanzbestimmungen fußten, systematisch zu ordnen, um den regionalen Sprachminderheiten mehr Würde und Sichtbarkeit zu verleihen und die Tätigkeit zur Überprüfung der Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen zu kodifizieren. Das Gesetz ändere jedoch nicht die Substanz und die Höhe der hierfür vorgesehenen Mittel, es werde aber eine Programmierung und eine Überprüfung vorgesehen, um die Effizienz der Förderung zu gewährleisten.
Hans Heiss (Grüne) begrüßte das Ziel, Ordnung in die Dinge zu bringen. Man sollte aber Doppelgleisigkeiten zwischen Region und Provinzen vermeiden und auf eine gerechte Zuteilung der Mittel achten - bisher habe es an Transparenz gefehlt. Kritisch sah er, dass in dem Gesetz die ladinischen Gemeinden und nicht die Union Generela als Vertretung der Ladiner angesehen würden. Das könnte zu einer politischen Schlagseite führen.
Florian Mussner (SVP) betonte die besondere Rolle des Ehrenamts für die Kulturarbeit. Die Einbindung der “Lia di Comuns Ladins” sei eine Stärkung der ladinischen Vertretung, das erleichtere den Austausch zwischen Institutionen und die Bildung von Netzwerken.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte an den weitgehenden Schutz der einzelnen Sprachgruppen vor dem ersten Weltkrieg. Mit dem Überfall Italiens habe der Nationalismus Überhand genommen. Der Staat arbeite aber weiter unterschwellig gegen die Minderheiten, so habe er in Zusammenhang mit dem Madrider Abkommen eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Gemeinden unterbunden. Zum “Minority Safe Pack” habe Italien wenig beigetragen. Bezüglich Minderheitenschutzes in Europa mache er sich wenig Hoffnung. Zimmerhofer kritisierte auch die Teilnahme von Regionalratsabgeordneten und des Staatspräsidenten am Alpiniaufmarsch in Trient. Er sei für die Aufwertung der Minderheiten auch im Trentino, aber gegen eine Aufwertung der Region, daher werde sich seine Fraktion der Stimme enthalten.
Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) meinte, der Gesetzentwurf lasse den Provinzen zu viel Spielraum, auch bei Minderheiten, die es im gesamten Regionalgebiet gebe. Grundsätzlich sei die Unterstützung der Minderheiten zu begrüßen, ob sich das Gesetz bewähren werde, müsse sich aber erst noch weisen. Die Besonderheit unserer Autonomie gründe auf der Existenz der Minderheiten. Urzì begrüßte es, dass auch der Minderheitenstatus der Italiener in Südtirol angesprochen werde.
Ass. Giuseppe Detomas versuchte, einige geäußerten Bedenken zu entkräften. Bei den Mitgliedern des Beirats handle es sich um anerkannte Persönlichkeiten. Es werde dem Regionalrat auch eine Kontrollfunktion eingeräumt.

Bernhard Zimmerhofer (STF) forderte mit einer Tagesordnung zum Gesetzentwurf die Aufwertung der historischen Ortsnamen und den deren ausschließlichen amtlichen Gebrauch. Der Regionalrat sollte sich dem Bericht der Vereinten Nationen anschließen, der forcierte Übersetzungen von Eigennamen als kulturellen Übergriff und Aggressionsakt bezeichne.
Alessandro Urzì warnte davor, dass eine solche Initiative als Abschaffung der italienischen Ortsnamen in Südtirol ausgelegt werde, wenn der Regionalrat dem Antrag zustimme. Solche Tricks seien typisch für die Einbringer. Myriam Atz Tammerle (STF) widersprach dem: Es gehe nur um den Schutz der Minderheiten, auch vor manipulierten Ortsnamen. In Südtirol gebe es 200 historische italienische Ortsnamen, und die sollten erhalten bleiben. Alessio Manica (PD) kündigte die Gegenstimme seiner Fraktion an. Dieses Thema müsse seriös und mit einer eigenen Debatte angegangen werden. Der Antrag sei nicht geeignet, die Diskussion zu entspannen. Walter Blaas (F) fand hingegen keinen Grund, gegen  den Antrag zu sein. Es wäre bedauerlich, wenn jemand sich gegen solche Prinzipien aussprechen würde.
Die erste Forderung der Tagesordnung (UN-Bericht) wurde mit 30 Ja, 18 Nein und 3 Enthaltungen genehmigt, der zweite Teil (Anwendung der historischen Ortsnamen) mit 7 Ja und 40 Nein abgelehnt.

Artikeldebatte

Die 10 Artikel des Gesetzentwurfs wurden weitgehend ohne Debatte genehmigt.
Zu Art. 3 merkte Hans Heiss an, dass auch Wirtschaftsförderung vorgesehen werde. Bernhard Zimmerhofer fragte, ob für die Buchensteiner Gemeinde eine doppelte Förderung vorgesehen wird. Die Wirtschaftsförderung sei ausschließlich für die deutschen Sprachinseln im Trentino gedacht, die von Abwanderung bedroht seien, erklärte Ass. Detomas. Man denke dabei z.B. an das Standortmarketing. Eine Überschneidung mit dem Fonds für Grenzgemeinden werde sich für Buchenstein nicht ergeben, da andere Förderungsziele vorgegeben seien. Zu Art. 4 bemerkte Heiss, dass nichts über die Qualifikation der Mitglieder des Fachbeirats drin stehe. Es liege in der Verantwortung der Regierungen, die geeigneten Personen auszuwählen, deren Eigenschaften man nicht per Gesetz festlegen könne, antwortete Ass. Detomas.

Der Gesetzentwurf wurde mit 37 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.

Damit war die Mai-Sitzung beendet.