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Region: Nachtragshaushalt in Höhe von 119 Millionen Euro
Die Haushaltsdokumente der Region wurden heute von der 1. und 2. Gesetzgebungskommission des Regionalrats geprüft. Den Auftakt machte die 1. Kommission unter dem Vorsitz von Mirko Bisesti. Das Gremium befasste sich mit dem Gesetzentwurf Nr. 22 zum Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Finanzjahre 2025–2027 (eingebracht von der Regionalregierung), beschränkt auf die Artikel 1 und 3. Das Gesamtvolumen der Maßnahmen beträgt 119 Millionen Euro.
Artikel 1 des Gesetzentwurfs sieht eine Änderung der Zuständigkeit der Gemeinderäte bei der Genehmigung von Vorprojekten im Bereich öffentlicher Aufträge vor. Es handelt sich um eine Korrektur einer früheren Entscheidung, auf der Grundlage eines Staatsgesetzes. Nun können die Gemeinderäte bereits in der Planungsphase eingreifen, also noch vor der Aufnahme in das Einheitliche Strategiedokument (ESD). Artikel 1 wurde mit 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Artikel 3 sieht eine Aufstockung der Mittel für die Hausfrauenrente vor – insgesamt zehn Millionen Euro für die beiden Provinzen –, nachdem die Region zuvor die Angleichung gestoppt hatte. Der Artikel wurde einstimmig angenommen.
Zum Gesetzentwurf wurde auch ein Änderungsantrag der Opposition eingebracht – Erstunterzeichner Paolo Zanella (PD) –, der „die Entkopplung der wirtschaftlichen und rentenrechtlichen Behandlung der Regionalratsabgeordneten von den Gehaltserhöhungen der Regionalbediensteten“ vorsieht. Die automatische Anwendung – so der Antrag – gilt bis zur Vertragsperiode 2022–2024. Der Änderungsantrag wurde mit sechs Gegenstimmen, vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Der Gesetzentwurf Nr. 22 mit den geprüften zwei Artikeln wurde mit 5 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen.
Anschließend befasste sich die 1. Kommission mit dem Gesetzentwurf Nr. 20, der die Anmeldung von Neugeborenen zu Zusatzrentenformen über Pensplan fördern soll. Der zuständige Assessor Carlo Daldoss erklärte, dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen vorsieht, bei Geburt eines Kindes auf Antrag einen Beitrag von 300 Euro zur Anmeldung des Kindes bei einem Zusatzrentenfonds zu gewähren. Der Beitrag steht auch adoptierten oder in Pflege genommenen Kindern zu, bezogen auf das Datum des Adoptions- oder Pflegebeschlusses. Zusätzlich ist zur Förderung der Zusatzvorsorge ein weiterer jährlicher Beitrag von 200 Euro für die Jahre nach dem ersten Lebensjahr bis maximal zum fünften Lebensjahr vorgesehen (bzw. fünf Jahre nach Adoption/Pflege, jedoch nicht über das 18. Lebensjahr hinaus), sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und mindestens 100 Euro im betreffenden Jahr in die Zusatzvorsorge des Kindes eingezahlt wurden. Das Gesetz sieht auch eine rückwirkende Regelung für ab 2020 geborene Kinder vor. Voraussetzung ist ein dreijähriger Wohnsitz der Familie in der Region, und das Kind muss in der Region verbleiben. In der Region werden jährlich etwa 8.500 Kinder geboren. Nicht alle werden die Förderung in Anspruch nehmen, aber laut Daldoss könnten etwa 20 % der potenziell Berechtigten erreicht werden. Auf Antrag der Minderheiten wird der Vorschlag am 8. September erneut in der Kommission behandelt, mit einer vertiefenden Anhörung von Pensplan, bevor er ins Plenum kommt. Die Rücküberweisung in die Kommission wurde einstimmig beschlossen.
Am Vormittag setzte die 2. Kommission unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg die Arbeiten mit der Prüfung des Gesetzentwurfs Nr. 21 fort: Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Finanzjahr 2024 (eingebracht von der Regionalregierung). Der Text wurde von der Vizepräsidentin der Regionalregierung, Giulia Zanotelli, vorgestellt.
Im allgemeinen Rechnungsabschluss der Region Trentino-Südtirol für das Finanzjahr 2024 belaufen sich die festgestellten Einnahmen auf 429,4 Millionen Euro, davon 356,8 Millionen aus Steuereinnahmen, 22,8 Millionen aus außersteuerlichen Einnahmen, 1 Million Euro aus Investitionseinnahmen, 26,7 Millionen aus der Reduzierung finanzieller Vermögenswerte und 11,5 Millionen aus Einnahmen für Dritte und durchlaufende Posten.
Die gebundenen Ausgaben betragen insgesamt 421 Millionen Euro, davon 368 Millionen für laufende Ausgaben, 11,2 Millionen für zweckgebundene mehrjährige Mittel im laufenden Bereich, 25,9 Millionen für Investitionsausgaben, 4,5 Millionen für zweckgebundene mehrjährige Mittel im Investitionsbereich sowie 11,5 Millionen für Ausgaben für Dritte und durchlaufende Posten. Die drei Artikel des Gesetzes wurden schließlich mit 5 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Die Arbeiten in der Kommission sahen anschließend die Prüfung des Gesetzentwurfs Nr. 22 vor: Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Finanzjahre 2025–2027 (eingebracht von der Regionalregierung), mit Ausnahme der Artikel 1 und 3 (Zuständigkeit der 1. Gesetzgebungskommission und bereits behandelt).
Vizepräsidentin Giulia Zanotelli erklärte, dass „das Maßnahmenpaket insgesamt rund 119 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025 umfasst, während die Salden für 2026 und 2027 weitgehend unverändert bleiben. Für 2025 wurden die Ansätze für die Steuereinnahmen wie im Haushaltsvoranschlag 2025–2027 bestätigt. Die Steuereinnahmen steigen jedoch um etwa 45 Millionen Euro aufgrund positiver Salden beim Mehrwertsteuerausgleich für 2023 (ca. 66 Millionen, davon 23 Millionen bereits im Voranschlag enthalten) sowie durch eine Erhöhung der Prognosen für Lotterieeinnahmen laut Mitteilung des Wirtschafts- und Finanzministeriums. Auch die Einnahmen aus Transfers des Regionalrats steigen: Im Jahr 2025 werden 7 Millionen Euro als Teil des Haushaltsüberschusses des Regionalrats übertragen.“ Zanotelli ergänzte: „Der Regionalrat hat zudem die Mittel, die aus Rückzahlungen ehemaliger Regionalratsabgeordneter stammen und in den Familien- und Beschäftigungsfonds fließen, auf insgesamt 146.000 Euro neu festgelegt. Außerdem wurden die erwarteten Dividenden der Brennerautobahn AG von 9 auf 10 Millionen Euro erhöht.“ Der Gesetzentwurf sieht neue oder erhöhte Mittel für folgende Bereiche vor: Fortbildungsmaßnahmen der ÖFWE (öffentliche Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen), Kollektivvertragsverhandlungen für das Personal der Region für den Zeitraum 2025–2027, zusätzliche Zuweisungen an die Provinzen laut Regionalgesetz Nr. 3/1993 (Hausfrauenrente), Förderungen für Gemeinden, Körperschaften und Vereine zur Unterstützung der europäischen Integration und für regional bedeutsame Initiativen, Maßnahmen zugunsten sprachlicher Minderheiten. Ein bedeutender Teil der Mittel (100 Millionen Euro) ist für den Beitrag der beiden Provinzen zur Deckung der öffentlichen Finanzen vorgesehen, wovon 70 Millionen aus dem Haushaltsüberschuss 2024 stammen.
Artikel 2 des Gesetzentwurfs sieht eine Erhöhung der Gesamtzuweisung an die öffentliche Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen um 40.000,00 Euro vor, die derzeit 500.000,00 Euro beträgt. Diese Zuweisung ist in Artikel 24 des Regionalgesetzes Nr. 7 vom 21. September 2005 für die Ausbildung von Verwaltern und Personal der öffentlichen Dienste für Personen vorgesehen. Die Zuweisung wird zu gleichen Teilen auf die beiden Provinzgebiete aufgeteilt. Der Artikel wurde mit 9 Ja-Stimmen angenommen.
Artikel 4 passt den normativen Verweis auf die Vergabe- und Vertragsordnung der Autonomen Provinz Trient in Artikel 2 Absatz 1 des Regionalgesetzes Nr. 2 vom 22. Juli 2002 an. Um eine stabile Anwendung der Normen auf die Verwaltungs- und Vertragstätigkeiten der Region zu gewährleisten, ist es notwendig, den derzeit geltenden spezifischen Verweis durch einen allgemeinen Verweis auf die Bestimmungen der Provinz Trient in Bezug auf die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen, Dienstleistungen, Lieferungen, Transparenz bei Ausschreibungen, vertragliche Aktivitäten und Vermögensverwaltung zu ersetzen. Der Artikel wurde mit 5 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.
Artikel 5 verlängert die Möglichkeit, befristetes Personal bei den Justizbehörden einzustellen, bestehende Arbeitsverhältnisse zu verlängern oder Personal in Abordnung aufzunehmen, um die Funktionsfähigkeit dieser Ämter bis zum 31. Dezember 2026 zu gewährleisten. Der Artikel wurde mit 5 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.
Artikel 6 legt die Kosten für die Kollektivvertragsverhandlungen des Personals der Region für den Vertragsdreijahreszeitraum 2025-2027 fest. Die Regionalregierung wird die Modalitäten und Kriterien für die Aufteilung der vertraglichen Mittel festlegen, die für die Erneuerung des Kollektivvertrags des Personals einschließlich der Führungskräfte vorgesehen sind. Der Artikel wurde einstimmig angenommen.
Artikel 7 ändert den Artikel „Zugang zum Dienst“ des Regionalgesetzes Nr. 3 vom 21. Juli 2000 und sieht die Möglichkeit vor, öffentliche Auswahlverfahren ausschließlich nach Titeln für die befristete Einstellung von Personal für Gerichtsämter in der Provinz Bozen durchzuführen. Die Änderung ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Funktionalität dieser Gerichtsämter zu gewährleisten, bei denen die Schwierigkeiten bei der Personalbeschaffung bekannt sind. Die Einführung verschiedener Arten der Personalbeschaffung für befristetes Personal, auch mit vereinfachten Verfahren, kann die Einstellung von Personal und somit die Erbringung von Dienstleistungen für die Bürger sicherstellen. Diese Möglichkeit wird jedoch auf die Einstellung von Personal für die Gerichtsämter in der Provinz Bozen beschränkt, für die der Zweisprachigkeitsnachweis, und nur für befristete Einstellungen. Gleichzeitig wird die Regionalverwaltung weiterhin öffentliche Wettbewerbe für die Besetzung unbefristeter Stellen ausschreiben. Der Artikel wurde mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen angenommen.
Die Artikel 8 bis 13 enthalten technische Bestimmungen zur Aufteilung der Ressourcen und zur Anwendung des Gesetzes. Alle wurden angenommen.
Die endgültige Abstimmung über die Haushaltsanpassung ergab 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Die Kommission beriet anschließend über zwei Stellungnahmen: Die gemäß Artikel 37 der Geschäftsordnung vorgesehene Stellungnahme zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2025 (vorgelegt von der Regionalregierung). Die Vizepräsidentin Zanotelli erinnerte an einige als „strategische Ziele“ definierte Themen, darunter die Digitalisierung, aber auch die starke Aufmerksamkeit für sprachliche Minderheiten. „Im Wirtschafts-Dokument ist auch die Rede vom neuen Statut und der Zusatzvorsorge für Neugeborene. Im Trentino beginnt der Kurs für die neuen Gemeindesekretäre, mit Augenmerk auch auf die Gründung der neuen Justizagentur“, fasste Zanotelli zusammen. Das WFDR wurde mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen angenommen.
Anschließend hätte die Kommission ihre Stellungnahme gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf Nr. 20: Förderung der Einschreibung von Neugeborenen in eine Zusatzrentenform (vorgelegt von der Regionalregierung) abgeben sollen. Der Text wurde zuvor am Vormittag in der Ersten Kommission von Assessor Daldoss erläutert und auf den 8. September verschoben, um eine Anhörung von Pensplan zu ermöglichen. Der Text wird daher nach dieser Anhörung behandelt.