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Haushalte 2025 der Region und des Regionalrats verabschiedet
Am Nachmittag hat der Regionalrat zunächst die Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 10 - Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2025 der Region (eingebracht von der Regionalregierung) - begonnen. Der Entwurf enthält Bestimmungen zur Gemeindeordnung, zum Rechnungswesen der Region und zum Personal. Im Detail geht es u.a. um die Durchführung der Kurse für angehende Gemeindesekretäre im Trentino in Zusammenarbeit mit dem Gemeindekonsortium, um die Mobilität der Führungskräfte zwischen den Verwaltungen (Land, Hilfskörperschaften, Gemeinden…) in Südtirol, um die Namhaftmachung der Listenbeauftragten für die Wahlsprengel im Sinne der Angleichung an die staatlichen Bestimmungen sowie um die teilweise Aufhebung der Einfrierung für die Hausfrauenrenten. Ebenso wird die Unvereinbarkeit für Bürgermeister und Gemeindereferenten im Falle einer Tätigkeit im Bausektor wieder eingeführt, beginnend mit der nächsten Legislaturperiode.
Ein Änderungsantrag von Ass. Locher zu Art. 1 zur Kandidatur von Unionsbürgern und zur Öffnung der Wahllokale bis 22 Uhr wurde ohne Debatte angenommen, ebenso ein Antrag von Walter Kaswalder zur Berücksichtigung der Minderheitensprachen auf den Wahlzetteln.
Ein weiterer Antrag betraf die Unvereinbarkeit für Bürgermeister. Paul Köllensperger kritisierte, dass die Unvereinbarkeit erst jetzt wieder eingeführt wird. Christian Girardi (Fratelli d'Italia) gab zu bedenken, dass nicht alle Amtsträger aus dem öffentlichen Dienst kämen und ihren Betrieb weiterführen müssten. Alessio Manica (PD) wies darauf hin, dass es hier um die Tätigkeit eines Bürgermeisters im Bausektor auf dem Gebiet seiner Gemeinde gehe. Brigitte Foppa (Grüne) erinnerte daran, dass die Ausnahme damals für den Bürgermeister von Bruneck eingeführt wurde. Es bestehe kein Interessenkonflikt, wenn ein Bürgermeister außerhalb seiner Gemeinde beruflich tätig sei. Präs. Arno Kompatscher erinnerte daran, dass man seinerzeit auch vermeiden wollte, dass Freiberufler nicht mehr für eine Gemeinde kandidieren. Rom habe dazu Einwände gemacht und auf eine andere Lösung gedrängt. Nach langen Verhandlungen habe man keinen Ausweg gefunden, und nehme jetzt die Aufhebung der Bestimmung vor - deswegen, und nicht, weil man seine Meinung geändert habe.
Der Artikel wurde wie von der Regionalregierung vorgeschlagen genehmigt.
Ein Antrag von Grünen, Team K und des Abg. Leiter Reber, der von Zeno Oberkofler und Brigitte Foppa (Grüne) sowie von Maria Elisabeth Rieder (Team, K) erläutert wurde, forderte die Aufhebung der Bestimmung, mit der im vergangenen Juli die Hausfrauenrente eingefroren wurde. Präs. Kompatscher räumte ein, dass das Schreiben der Ämter an die Betroffenen ungünstig formuliert war, es sei jedenfalls nicht auf Anweisung der Politik verschickt worden. Ass. Carlo Daldoss erinnerte daran, dass dem Regionalrat schon seit 2005 klar war, dass das System dieser Renten weder gerecht noch finanzierbar sei. Hier stünden, Stand 2023, Einzahlungen von 37 Mio. Auszahlungen von über 200 Mio. gegenüber. Mit dem Antrag, den er im Namen der Regionalregierung vorgelegt habe, werde die Einfrierung abgemildert. Die Ergänzung bis zum Minimum bleibe, die Beträge würden aber nicht mehr aufgestockt. Der Antrag von Ass. Daldoss wurde angenommen, der Art. 1-bis genehmigt.
Die Mehrheit hat schließlich einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem die Zahl der A22-Verwaltungsräte bis 2027 weiterhin bei 14 bleiben kann. Dies, um die Vertretung aller beteiligten Körperschaften zu gewährleisten, wie Präs. Arno Kompatscher ausführte. Die Entschädigungsgrenze von 240.000 Euro werde deutlich unterschritten, der Gesamtbetrag überschreite nicht die Kosten, die für einen fünfköpfigen Verwaltungsrat anfallen würden, wie er vom Madia-Gesetz vorgesehen wäre. Andrea de Bertolini (PD) betonte, dass die Region von den Gesellschaften, an denen sie beteiligt sei, immer auch die Einhaltung der Regeln einfordern müsse. Es müsse klargestellt werden, dass die Grenze von 240.000 Euro eingehalten werde, betonte Paul Köllensperger (Team K). Zeno Oberkofler (Grüne) kritisierte, dass der Antrag erst jetzt und nicht schon in der Gesetzgebungskommission vorgelegt wurde. Auch Alessio Manica (PD) forderte eine Klärung zur Entschädigungshöhe. Präs. Kompatscher bestätigte, dass die Richtlinien der Region auch für die A22 gelten und dass die Grenze von 240.000 Euro unterschritten wird. Der Antrag wurde angenommen.
Der Gesetzentwurf Nr. 10 wurde mit 38 Ja, 22 Nein und 6 Enthaltungen genehmigt.
Gesetzentwurf Nr. 11: Regionales Stabilitätsgesetz 2025 (eingebracht von der Regionalregierung). Das regionale Stabilitätsgesetz enthält neben dem für die Anwendung des Haushaltsgrundsatzes betreffend die Planung laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 118/2011 erforderlichen Inhalt Bestimmungen über das Personal der Region, über die Festsetzung der diesbezüglichen Ausgabe und die Deckung der mit der Erneuerung der Verträge des öffentlichen Dienstes verbundenen Kosten.
Das Team K forderte dazu mit einem Tagesordnungsantrag Maßnahmen, um die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz bei den Gesellschaften mit Beteiligung der Region zu stärken. Dazu gehörten Personalrotation, Weiterbildung zu Korruptionsrisiken, Transparenz und Regelungen zum Whistleblowing, erklärte Paul Köllensperger. Vizepräsidentin Giulia Zanotelli plädierte im Namen der Regionalregierung für Ablehnung. Der Antrag wurde abgelehnt.
Ass. Franz Locher schlug mit einem Änderungsantrag eine Erhöhung der Vergütungen für die Mitglieder der Wahlsprengelbehörden von 20 Prozent vor. Die Gemeinden täten sich zunehmend schwer, Stimmenzähler zu finden, erklärte Locher. Zustimmung äußerten Michela Calzà (PD), Maria Elisabeth Rieder (Team K) und Claudio Cia (La Civica/Agire). Der Antrag wurde angenommen.
Auf Nachfrage von Paul Köllensperger erklärte Präs. Kompatscher, dass die 40 Mio. zum Kapitel Vermögensverwaltung das Justizzentrum am Hadrianplatz beträfen. Das koste weniger als die Anpassung des Gebäudes in der Duca-d’Aosta-Straße. Der genannte Betrag betreffe auch die Immobilien der Friedensgerichte.
Der Gesetzentwurf Nr. 11 wurde mit 40 Ja, 22 Nein und 5 Enthaltungen genehmigt.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 9: Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2024 (eingebracht auf Vorschlag der Regionalregierung). Die Aktualisierung des WDFR dient der Anpassung der strategischen Ziele auf der Grundlage der aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und enthält Richtlinien für die Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung. Das Dokument geht auf die internationalen und nationalen Rahmenbedingungen ein und enthält auch die Wirtschaftsprognosen der beiden Statistikinstitute, die das Wachstum in Südtirol und im Trentino für 2025 auf 1 Prozent schätzen. Für Ende 2024 belaufen sich die Prognosen auf 0,5 bzw. 0,8 Prozent. Der Vorschlag wurde mit 37 Ja und 20 Nein angenommen.
Gesetzentwurf Nr. 12: Haushaltsvoranschlag der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2025-2027 (eingebracht von der Regionalregierung). Der Voranschlag umfasst Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 427.949.818,82 Euro (Kompetenz) bzw. 462.528.771,11 Euro (Kassa).
Das Team K forderte mit einem Tagesordnungsantrag Maßnahmen, um die Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Fonds, mit denen Pensplan Abkommen abgeschlossen hat, zu gewährleisten, mit einem besonderen Augenmerk auf die Kosten und Verwaltungsgebühren der Fonds sowie auf die Regeln, die im Falle der Ablöse des angesparten Kapitals, bei Vorauszahlungen und Rentenleistungen angewandt werden. Der Antrag wurde abgelehnt.
Die Süd-Tiroler Freiheit forderte mit einem Tagesordnungsantrag von der Regionalregierung, die Gründung einer eigenen Agentur zur Direktvergabe der Raststätten an der Brennerautobahn in der Region umzusetzen und die Inhouse-Vergabe der Raststätten an die Brennerautobahngesellschaft oder an eine Tochtergesellschaft zu ermöglichen. Die Forderung sei bereits im PPP zur Autobahnkonzession berücksichtigt, antwortete Präs. Kompatscher, dadurch könne man auch mehr regionale Produkte berücksichtigen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Die vier Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt.
Über den Gesetzentwurf Nr. 12 wurde getrennt nach Provinzen abgestimmt; in beiden ist eine absolute Mehrheit (je 18 Ja-Stimmen) erforderlich. Unter den Trentiner Abgeordneten wurden 21 Ja und 13 Nein gezählt, und den Südtiroler Abgeordneten 18 Ja und 14 Nein. Der Haushalt der Region ist damit genehmigt.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 10: Genehmigung des Haushaltsvoranschlages des Regionalrates für die Finanzjahre 2025-2026-2027 (eingebracht vom Präsidium des Regionalrates). Der Voranschlag für 2025 umfasst Einnahmen und Ausgaben von 45,9 Mio. Euro (Kompetenz), wie aus dem Begleitbericht hervorgeht, der von Vizepräsident Josef Noggler verlesen wurde.
Paul Köllensperger forderte mehr Fortschritte bei der Digitalisierung, damit die erforderlichen Akte für die Abgeordneten leicht auffindbar seien. Präsident Roberto Paccher berichtete, dass eine Lösung bereits in Arbeit sei.
Der Haushaltsvoranschlag des Regionalrats wurde mit 38 Ja, 4 Nein und 21 Enthaltungen genehmigt.
An diesem Punkt schloss Präsident Roberto Paccher die Sitzung.
Videoaufnahmen von der Sitzung (Gnews/Regionalrat):
https://we.tl/t-ewxFafrMzB