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Prüfung der Dokumente zum Haushalt abgeschlossen
Die 2. Gesetzgebungskommission unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg hat heute in Trient die Prüfung des von der Regionalregierung vorgelegten Gesetzentwurfs Nr. 10– Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2025 der Region – fortgesetzt, mit Ausnahme von Artikel 1 (der in die Zuständigkeit der 1. Gesetzgebungskommission fällt und bereits am Vormittag genehmigt wurde). Der Entwurf wurde von der Vizepräsidentin der Regionalregierung, Giulia Zanotelli, vorgestellt: Der Haushalt 2025 beläuft sich auf 428 Millionen Euro, mit einer leichten Erhöhung bei den Einnahmen. Zum Text wurden von der Regierung einige Änderungsanträge eingebracht. Die Vizepräsidentin erwähnte die wichtigsten Finanztransfers, wie jene zugunsten der beiden Provinzen Trient und Bozen, die mit 130 Millionen Euro gleichbleiben. Die Steuereinnahmen wurden auf 337,5 Millionen Euro geschätzt. Das Begleitgesetz wurde mit 6 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen gebilligt.
Anschließend befasste sich die Kommission mit dem Gesetzentwurf Nr. 11 – dem Regionalen Stabilitätsgesetz 2025 (eingebracht von der Regionalregierung) –, der zügig und ebenfalls mit 6 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen wurde.
Der dritte Punkt, der in der Kommission erörtert wurde, betraf den Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2024 und Gesetzentwurf Nr. 12: Haushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2025-2027 (vorgelegt von der Regionalregierung). Vizepräsidentin Zanotelli erklärte, dass der WFDR sowohl Elemente der Kontinuität als auch neue Ideen für die künftige Zusammenarbeit zwischen den beiden Provinzen enthalte. Das Wirtschaftsdokument wurde mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. Anschließend erklärte Präsidentin Deeg die Sitzung für geschlossen.