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1. Gesetzgebungskommission behandelt Haushalt der Region
Die 1. Gesetzgebungskommission, die in Trient unter dem Vorsitz von Vizepräsidentin Maria Elisabeth Rieder tagte, war heute mit der Prüfung des Gesetzentwurfs Nr. 10 befasst – Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2025 der Region (eingebracht von der Regionalregierung) – , und zwar nur mit Artikel 1, der in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Im Detail geht es um die Durchführung der Kurse für angehende Gemeindesekretäre im Trentino in Zusammenarbeit mit dem Gemeindekonsortium, um die Mobilität der Führungskräfte zwischen den Verwaltungen (Land, Hilfskörperschaften, Gemeinden…) in Südtirol sowie um die Namhaftmachung der Listenbeauftragten für die Wahlsprengel im Sinne der Angleichung an die staatlichen Bestimmungen. Ass. Carlo Daldoss hat im Namen der Regionalregierung eine Reihe von Änderungen zum Gesetz vorgeschlagen, die angenommen wurden. Eine davon betrifft die Unvereinbarkeit für Bürgermeister und auch Gemeindereferenten im Falle einer Tätigkeit im Bausektor, beginnend mit der nächsten Legislaturperiode.
Brigitte Foppa (Grüne) brachte einen Änderungsantrag zu den Hausfrauenrenten ein, nachdem der Regionalrat im Frühjahr deren Inflationsanpassung gestoppt hatte. Sie schlug vor, die Anpassung wieder einzuführen. Ass. Daldoss schlug im Namen der Regierung vor, dass nur die rund 700 Mindestrenten an das staatliche Mindestniveau angepasst, dann aber eingefroren werden, wie es für die anderen Hausfrauenrenten beschlossen wurde. Der Änderungsantrag Foppas wurde abgelehnt, während jener der Regionalregierung mit der Anpassung der Mindestrenten angenommen wurde. Artikel 1 des damit verbundenen Gesetzes wurde schließlich mit 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen gutgeheißen.
Anschließend hatte die Kommission gemäß den Artikeln 67 und 68.1.1 des Regionalgesetzes Nr. 2 vom 3. Mai 2018 (Gemeindeordnung der Autonomen Region Trentino-Südtirol - Amtsentschädigungen) eine Stellungnahme abzugeben, die von Ass. Franz Locher vorgelegt wurde. Locher antwortete auf eine Reihe von Anfragen zum Thema und verwies auf Entscheidungen über die Entschädigungen der Bürgermeister im Nachtragshaushalt. Dies betreffe Gemeinden mit einer Neueinstufung des Sekretariatssitzes oder einer Änderung der Einwohnerzahl und sehe keinen Ermessensspielraum bei den Amtsentschädigungen vor. Der Vorschlag wurde mit 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen befürwortet. Daraufhin wurde die Sitzung geschlossen.