Pressemitteilungen
Geschlechterquote in der Regionalregierung
Die I. Gesetzgebungskommission hat heute unter dem Vorsitz von Mirko Bisesti (Lega Nord) den Gesetzentwurf Nr. 1 – „Frauen in die Regionalregierung“, Änderung des Regionalgesetzes Nr. 25 vom August 1952 über die Wahl der Organe der Region und der Provinzen Trient und Bozen, mit späteren Änderungen – behandelt. Der von den Abgeordneten Foppa, Rohrer, Coppola und Oberkofler am 14. Februar 2024 vorgelegte Text wurde auch von den Abgeordneten Rieder, Demagri, Maule, Calzà, Stanchina, Ploner Franz, Köllensperger, Malfer, Maestri, Parolari, Franzoia, Ploner Franz, Manica, de Bertolini, Repetto, Valduga und Zanella unterschrieben.
Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa (Verdi) erinnerte daran, dass dieses Thema seit vielen Jahren verfolgt wird, und verwies auf Artikel 51 der Verfassung, der besagt: „Alle Staatsbürger beiderlei Geschlechts haben unter gleichen Bedingungen gemäß den vom Gesetz bestimmten Erfordernissen das Recht auf Zutritt zu den öffentlichen Ämtern und zu den durch Wahl zu besetzenden Stellen. Daher fördert die Republik die Chancengleichheit von Frauen und Männern durch spezifische Maßnahmen.“ „Die Region Trentino-Südtirol ist eine Gebietskörperschaft mit eigenen Befugnissen und Aufgaben gemäß den in der Verfassung festgelegten Grundsätzen“, argumentierte Foppa, „sie ist ein repräsentatives Organ und nimmt ähnliche Funktionen wie die Regierung und das Parlament wahr. Letztere haben in unserem Rechtssystem die Funktion einer demokratischen Vertretung. Daraus folgt, dass in einem Exekutivorgan die Vertretung von Frauen und Männern aufgrund der Verfassungsgrundsätze gewährleistet sein muss. Bei den Wahlen zu den beiden Landtagen im Jahr 2023 wurden 14 Frauen in den Landtag von Trient und 10 Frauen in den Landtag von Bozen gewählt. Der Regionalrat besteht somit aus 24 Frauen von insgesamt 70 Mitgliedern. Der derzeitige Rechtsrahmen sieht keine verbindliche Geschlechterquote für die Zusammensetzung der Regionalregierung vor. Das wird sich ändern, wenn dieser Gesetzesentwurf angenommen wird.“
Artikel 1 des Entwurfs des Regionalgesetzes sieht vor, dass die Bestimmungen der Provinz Bozen über die Vertretung der Geschlechter im Exekutivorgan, d.h. die proportionale Vertretung in der Landesregierung und die Rundungsverfahren, auf die Regionalregierung angewendet werden. Auch die Geschäftsordnung des Regionalrats soll geändert werden. Die Artikel 2 und 3 betreffen die Haushaltsordnung und das Inkrafttreten.
In der Debatte bemerkte Maria Elisabeth Rieder (Team K), dass „auch in der jetzigen Legislaturperiode einige Leute sagten, dass ein solcher gesetzgeberischer Eingriff unnötig sei, aber die Fakten beweisen das Gegenteil“. Francesco Valduga (Campobase) erklärte, er sei „für diesen Gesetzesentwurf, der eine andere kulturelle Einstellung bewirken könnte“. Antonella Brunet (Noi Trentino per Fugatti presidente) sagte, „dass Frauen immer mehr beweisen müssen und dass dieses Gesetz geeignet ist, die Situation zu ändern“.
Walter Kaswalder (Patt - Fassa) erklärte, er sei nicht gegen dieses Gesetz, aber er sei überzeugt, dass der Wille des Volkes in jedem Fall respektiert werden müsse. Michela Calza' (Pd) fügte hinzu, dass Europa seit geraumer Zeit an der Gleichstellungspolitik arbeite, dass aber das politische Szenario in Italien alles andere als optimal sei. Harald Stauder (SVP) betonte, dass die SVP das zur Diskussion stehende Gesetz unterzeichnet habe und dass es in einigen Fällen sinnvoll sei, Anstöße zur Förderung der Gleichstellung zu geben.
Der Gesetzentwurf Nr. 1 wurde anschließend einstimmig angenommen.