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Pressemitteilungen

Gesetzgebungskommission plant Anhörungen zum Gesetzentwurf zu Diäten und Renten der Abgeordneten

Gesetzentwurf des Movimento 5 Stelle zu einer Beobachtungsstelle zur organisierten Kriminalität in der 1. Gesetzgebungskommission abgelehnt. Gesetzentwurf von Präsident Noggler soll zusammen mit Ämtern und Experten genauer studiert werden. Gesetzentwurf der Grünen zur Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen abgelehnt. Gesetzentwurf der Grünen zur Veröffentlichung der Gemeindebeschlüsse vertagt.

Die 1. Gesetzgebungskommission hat heute den Gesetzentwurf Nr. 26: Errichtung einer Beobachtungsstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Stärkung der Kultur der Legalität (eingebracht von den Abg. Alex Marini und Diego Nicolini) begutachtet. Aufgabe der Beobachtungsstelle soll es laut Begleitbericht sein, Daten und Informationen zu sammeln und entsprechende Analysen über die Präsenz und das Vorgehen der italienischen und internationalen organisierten Kriminalität auf dem Gebiet der Region Trentino-Südtirol zu erstellen sowie geeignete öffentliche und private Initiativen zu ihrer Bekämpfung zu ergreifen. 
Der Gesetzentwurf wurde von der Gesetzgebungskommission mit 5 Nein, 3 Ja und 1 Enthaltung abgelehnt.

Anschließend wurde der Gesetzentwurf Nr. 60: Kürzung der Ausgaben für die wirtschaftliche Behandlung der Regionalratsabgeordneten, Abschaffung verschiedener Leistungen und Einführung eines rein beitragsbezogenen Vorsorgesystems (eingebracht vom Präsidenten des Regionalrates Josef Noggler) behandelt.
Der Gesetzentwurf sieht laut Begleitbericht eine Aufwandsentschädigung und ein pauschales Tagegeld vor und schließt weitere Sitzungs- oder Fahrtengelder oder Spesenrückerstattungen aus. Man orientiert sich an den Vorgaben der Staat-Regionen-Konferenz, wobei die vorgeschlagene Besoldung insgesamt unter dem festgesetzten Höchstbetrag von 11.000 Euro brutto liegt – zwischen 82,5% und 90%. Eine jährliche Aufwertung zum Inflationsausgleich ist nicht vorgesehen. Die jährlichen Gesamtkosten sollten damit von derzeit 9,43 auf 8,01 Mio. Euro sinken. Die Vorsorgebehandlung soll auf ein rein beitragsbezogenes System umgestellt werden (wie für die Lohnabhängigen), wobei die eingezahlten Beiträge nicht mehr in eine private Zusatzrentenvorsorge überwiesen werden, sondern in öffentlicher Hand bleiben – die Abgeordneten erwerben ein Recht auf Rente, aber kein Recht an den eingezahlten Beiträgen.
Präsident Noggler - der betonte, den Gesetzentwurf im Auftrag des Fraktionssprecherkollegiums erarbeitet zu haben - hat dazu heute, auf Anregung von Abgeordneten, eine Änderung vorgelegt, mit der die steuerpflichtige Aufwandsentschädigung erhöht und dafür das Tagegeld gesenkt wird. Letzteres würde auch nicht mehr für die Vorsorgeberechnung herangezogen werden. Mit den Änderungen würde sich allerdings auch das Einsparpotenzial verringern, auch wenn sie gegenüber dem ersten Entwurf eine Reduzierung der Nettobeträge bei Diäten und Renten bedeuten würden.
Auf Betreiben der Opposition einigte sich die Kommission darauf, den Gesetzentwurf bei Anhörungen von Ämtern und externen Experten noch genauer zu betrachten. Angestrebt wird ein Abschluss der Arbeiten Anfang April, damit der Gesetzentwurf in der Aprilsitzung des Regionalrats behandelt werden kann.

Gesetzentwurf Nr. 57: Abänderung des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 (Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol) in geltender Fassung hinsichtlich der Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen (eingebracht von den Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler, Lucia Coppola und Paolo Zanella). Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderung vor: “Die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats müssen entweder in Audio- oder Videoformat live übertragen werden und als Audio- bzw. Videodatei auf der Homepage der Gemeinde auch nach Ende der Sitzung ohne zeitliche Begrenzung abrufbar bleiben.”
Der Gesetzentwurf wurde mit 6 Nein und 5 Ja abgelehnt.

Gesetzentwurf Nr. 61: Änderungen zum Regionalgesetz vom 3. Mai 2018, Nr. 2 (Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol) in geltender Fassung hinsichtlich der Veröffentlichung der Beschlüsse der Gemeinden (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Dello Sbarba, Foppa, Staffler, Coppola und Zanella). Absicht des Gesetzentwurfs ist es, dass die Beschlüsse der Gemeinden nicht nur veröffentlicht werden, sondern auch öffentlich bleiben.
Die Behandlung des Gesetzentwurfs wurde nach der Generaldebatte einvernehmlich vertagt. Es soll die rechtliche und technische Möglichkeit geprüft werden, eine Veröffentlichung für mindestens 5 Jahre vorzusehen.