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Erhöhung der Amtsentschädigungen für die Gemeindeverwalter
Der Regionalrat hat am Nachmittag die die Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 53 - Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2022-2024 (eingebracht von der Regionalregierung) - wieder aufgenommen.
Art. 1 betrifft die Gemeinden und enthält Bestimmungen zu den Amtsentschädigungen und zu den Wahlen.
Einige Änderungsanträge waren bereits am Vormittag erläutert worden. Walter Kaswalder forderte eine Erhöhung der Sitzungsgelder der Gemeinderäte um 10 Prozent, die 2023 in Kraft treten soll.
Bei einem Sitzungsgeld von 30 Euro wären dies 3 Euro, kritisierte Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia). Das werde dem Aufwand nicht gerecht. Dennoch werde er der Erhöhung zustimmen, nicht aber jener für die Bürgermeister.
Der Antrag zu den Sitzungsgeldern wurde angenommen.
Ass. Lorenzo Ossanna hat zu den Bestimmungen über die Amtsentschädigungen einen Ersetzungsantrag vorgelegt, der die Beträge neu festlegt, vor allem für die Südtiroler Gemeinden: eine Erhöhung von 8 Prozent für die Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern, eine Erhöhung von 4 Prozent für Gemeinden von 10.001 bis zu 15.000 Einwohnern. Der Änderungsvorschlag sei mit den Vertretungen der Gemeinden abgesprochen, berichtete Ossanna. Hanspeter Staffler (Grüne) begrüßte, dass damit eine Annäherung zwischen den Amtsentschädigungen in Südtirol und Trentino erreicht werde. Die kleineren Gemeinden hätten stärker berücksichtigt werden, dort sei die Verantwortung der Bürgermeister überproportional, während ihnen in den größeren genügend Verwaltungspersonal zur Seite stünden. Die Gemeindeverwalter würden sich durchaus eine Erhöhung verdienen, meinte Maria Elisabeth Rieder (Team K), aber der Moment sei ungünstig. Es sehe nach einem Inflationsausgleich aus, und ein solcher werde den Bürgern nicht zugestanden. Besser wäre eine Koppelung an die Lohnerhöhung bei den öffentlichen Bediensteten.
Der Antrag Ossannas wurde mit 40 Ja, 7 Nein und 6 Enthaltungen angenommen.
Alex Marini (5 Stelle) forderte Maßnahmen zur Weiterbildung der Gemeindeverwalter, das würde die Qualität der Demokratie fördern. Ass. Ossanna erwiderte, dass bereits von den Gemeindeverbänden eine Weiterbildung angeboten werde. Der Antrag Marinis wurde abgelehnt.
Mit einem weiteren Antrag wollte Marini eine Bestimmung für den Fall einführen, dass der Gemeinderat wegen Mafia-Einflussnahme aufgelöst wird. Das sei bereits durch staatliche Bestimmungen geregelt, antwortete Ass. Ossanna. Der Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel 1 wurde mit 35 Ja, 2 Nein und 10 Enthaltungen genehmigt.
Die anderen Artikel (2-17) wurden weitgehend ohne Debatte genehmigt.
Über den Gesetzentwurf wurde getrennt nach Provinzen abgestimmt. Unter den Südtiroler Abgeordneten erreichte die Zustimmung (16 Ja, 7 Nein, 3 Enthaltungen) nicht die nötige absolute Mehrheit. Der Gesetzentwurf wird daher an das vorgesehene Schlichtungsorgan für Haushaltsfragen weitergeleitet.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 34: Abgabe des Gutachtens zum „Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2022 (eingebracht von der Regionalregierung).
Der Beschlussfassungsvorschlag wurde mit 31 Ja, 8 Nein und 8 Enthaltungen angenommen.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 35: Genehmigung der ersten Änderung des Haushaltsvoranschlages des Regionalrats für die Finanzjahre 2022-2023-2024 (eingebracht vom Präsidium des Regionalrates).
Der Beschlussfassungsvorschlag wurde mit 35 Ja und 13 Enthaltungen angenommen.
Damit waren die Arbeiten abgeschlossen. Präsident Noggler schloss die Sitzung um 15.44 Uhr.