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Gesetz zu Beteiligungen verabschiedet
Die Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 49 wurde am Nachmittag wieder aufgenommen: Bestimmungen betreffend die Übernahme des Artikels 20 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 19. August 2016, Nr. 175 (Einheitstext in Sachen Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung) und die Ernennung in die Verwaltungsorgane der Gesellschaften mit Beteiligung der Region (eingebracht von der Regionalregierung).
Alex Marini und Diego Nicolini (Movimento 5 Stelle) forderten mit Änderungsanträgen u.a. zu Art. 3 (Brennerautobahn) Informationen zu den Kandidaten für den Verwaltungsrat der A22 sowie die Namhaftmachung eines Verwaltungsrats durch die Opposition. Letzteres wurde auch von Hanspeter Staffler (Grüne) unterstützt, der in der derzeitigen Situation ein Demokratiedefizit sah.
Auch im Pensplan-Beirat sollte ein Oppositionsvertreter sitzen.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Der Art. 3 wurde mit 31 Ja, 8 Nein und 17 Enthaltungen genehmigt.
Giorgio Tonini (PD) legte einen Änderungsvortrag, der von 18 Oppositionsvertretern mitunterzeichnet war, zu einem Änderungsantrag der Mehrheit vor, der Abweichungen vom sog. Madia-Gesetz vorsieht. Dieses Staatsgesetz sehe Grenzen für die Zahl der Verwaltungsräte und für deren Entschädigungen vor: 5 Mitglieder und 240.000 Euro. Sein Änderungsantrag wolle die Vertreter der Region in der A22 verpflichten, der Gesellschafterversammlungen eine ähnliche Regelung wie im Staatsgesetz vorzuschlagen. Damit weiche man auch der Frage aus, ob die Region die A22 AG kontrolliere oder nur an ihr beteiligt sei. Eine solche Regelung wäre das Mindeste, meinte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Dem Vernehmen nach gehe es um die Vergütung von zwei Verwaltungsräten, die mehr als der Staatspräsident verdienen könnten. Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) kündigte an, dass seine Fraktion nicht über den Änderungsantrag abstimmen werde. Eine Ablehnung des Vorschlags würde bedeuten, dass man die Interessen von zwei Personen statt der Allgemeinheit vertreten würde, meinte Paul Köllensperger (Team K). Alex Marini (Movimento 5 Stelle) sah im Änderungsvorschlag der Mehrheit nur eine weitere Verletzung des Staatsgesetzes. Ugo Rossi (UPT) erinnerte daran, dass die Region selbst vor Jahren eine Beschränkung eingeführt habe, und zwar für öffentlich beteiligte wie auch für öffentlich kontrollierte Gesellschaften; umso unverständlicher sei der Vorstoß der Mehrheit. Sara Ferrari (PD) sah den Vorschlag Toninis als Entgegenkommen der Opposition, er betreffe nur Gesellschaften, an denen die Region mehr als 10 Prozent halte.
Der Änderungsantrag Toninis wurde mit 18 Ja, 32 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Alessio Manica (PD) stellte zum Antrag der Mehrheit (Bisesti u.a.) die Frage der Zulässigkeit. Er betreffe eine Norm, die im Gesetzentwurf nicht enthalten sei. Die Zulässigkeit sei gegeben, weil der Gesetzentwurf die öffentlichen Beteiligungen betreffe, antwortete Präsident Josef Noggler. Riccardo Dello Sbarba fand es bemerkenswert, dass niemand von der Mehrheit sich traue, den eigenen Antrag vorzustellen. Alessandro Urzì kündigte an, dass seine Fraktion nicht mitstimmen werde. Paolo Zanella (Grüne) meinte, dass jeder Manager mit einem Gehalt wie der Staatspräsident zufrieden sein könnte. Hier wolle die Mehrheit ein Vorhaben mit einem Taschenspielertrick unbemerkt durchsetzen, aber es sei aufgeflogen, erklärte Hanspeter Staffler (Grüne). Dies sei der Tiefpunkt der Gesetzgebung dieses Hauses. Sara Ferrari (PD) kündigte Zustimmung zu Punkt 1 des Antrags (Zahl der Verwaltungsräte) an, nicht aber zu Punkt 2 mit der genannten Ausnahme zur Entschädigungsgrenze. Alex Marini kündigte Stimmenthaltung zu Punkt 1 und Neinstimme zu 2 ab. Dasselbe Stimmverhalten kündige Dello Sbarba für die Grünen an. Ugo Rossi kündigte ein Ja zu Punkt 1 und ein Nein zu Punkt 2 an; wie Dello Sbarba war er der Meinung, dass man nicht alles für eine Inhouse-Lösung getan habe. Man wollte das Veneto einbinden, aber Südtirol habe sich dagegengestellt. Diese Meinung vertrat auch Paul Köllensperger, nur gebe es heute keine andere Möglichkeit mehr.
Punkt 1 des Antrags der Mehrheit wurde mit 41 Ja und 15 Enthaltungen angenommen, Punkt 2 mit 33 Ja, 12 Nein und 12 Enthaltungen.
Art. 4 (Finanzbestimmungen) wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 5 (Inkrafttreten).
Erklärungen zur Stimmabgabe
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) kritisierte, dass man die staatlichen Vorgaben zu Transparenz und Entschädigungen nicht eingehalten habe. Er kritisierte auch die geringe Qualität der Gesetzgebung; nun habe man die einschlägigen Normen zum Thema auf mehrere Gesetze verstreut. Auffallend auch, dass die Änderungen nicht von der Regionalregierung kamen, sondern von Abgeordneten der Mehrheit.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sah im Gesetzentwurf einige positive Ansätze, aber das Gesamturteil bleibe negativ, wegen der genannten Bestimmung zu den Entschädigungen.
Giorgio Tonini (PD) begrüßte einige Anpassungen an die rechtlichen Rahmenbedingungen. Leider habe es mit der Inhouse-Lösung nicht geklappt. Er begrüßte auch die Stellungnahme von Präsident Fugatti. Die Bestimmung zu den Entschädigungen sei ein Makel, aber insgesamt werde man dem Gesetz zustimmen.
Dieses Gesetz sei ausgenutzt worden, um die Gehälter von ein paar Managern über das Zulässige hinaus zu erhöhen, kritisierte Paul Köllensperger (Team K) und kündigte ein Nein an.
Der Gesetzentwurf wurde mit 37 Ja, 14 Nein und 2 Enthaltungen genehmigt.
Begehrensantrag Nr. 14 (ehem. Beschlussantrag Nr. 32), eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Zanella, Ferrari, Coppola, Marini und Dello Sbarba betreffend den Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW).
Der Antrag war bereits im Februar andiskutiert worden.
Präs. Maurizio Fugatti kündigte die Zustimmung der Regionalregierung an.
Der Ukrainekrieg könne sich immer noch zu einem Atomkrieg ausweiten, warnte Paolo Zanella (Grüne). Im Juni finde die erste Konferenz der Teilnehmerstaaten zum Vertrag statt. Auch Italien, das den Vertrag nicht unterzeichnet habe, nehme am Treffen teil.
Grundsätzlich könne niemand gegen ein Verbot von Atomwaffen sein, meinte Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia), aber diese Waffen hätten jahrzehntelang ein Gleichgewicht aufrechterhalten. Auf jeden Fall sei er gegen eine einseitige Abrüstung, wie sie die Friedensbewegung damals gefordert habe, nie nichts anderes als eine fünfte Kolonne der Sowjetunion gewesen sei. Dieser Antrag sei naiv, dem könne er nicht zustimmen.
Sara Ferrari (PD) freute sich über die Zustimmung der Regionalregierung. In den Arsenalen gebe es immer noch über 13.000 Atomwaffen. Dem Vertrag seien bisher 86 Länder beigetreten. Der Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag sei eine Maßnahme, die zur Förderung des Dialogs und der Diplomatie beitragen kann, um die veraltete Logik der nuklearen Abschreckung, die auf gegenseitigem Misstrauen beruht, zu überwinden.
Der Vertrag verbiete und ächte den Besitz von Kernwaffen, erklärte Franz Ploner (Team K). Mit Atomwaffen könne man auch drohen und andere Länder unter Druck setzen. Große europäische Länder seien dem Vertrag nicht beigetreten, auch nicht China, Russland und Amerika. Der Vertrag setze Multilateralität und internationale Diplomatie über militärische Gewalt.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) betonte, dass es hier nicht um einseitige Abrüstung gehe, sondern um einen Prozess, um zu einer Welt ohne Atomwaffen zu kommen. Dieser Antrag sei auch eine Solidaritätsadresse an das ukrainische Volk. Es sei Putin, der mit dem Einsatz von Atomwaffen drohe. Wenn mehrere Regionen diesen Antrag genehmigten, sende man ein starkes Signal an das Parlament.
Es gehe um das Überleben der Menschheit, betonte Alex Marini (Movimento 5 Stelle). Der Antrag allein genüge nicht, man müsse auch schauen, dass er im Parlament behandelt wird. Darum, wie auch um andere Begehrensanträge, sollte sich ein Mitglied der Regionalregierung kümmern.
Der Antrag wurde mit 35 Ja und 5 Enthaltungen genehmigt.
Damit wurde die Sitzung geschlossen.