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Gesetzentwurf zu Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung (2)
Am Nachmittag wurden die Behandlung des Gesetzentwurfs Nr. 49 wieder aufgenommen: Bestimmungen betreffend die Übernahme des Artikels 20 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 19. August 2016, Nr. 175 (Einheitstext in Sachen Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung).
Nachdem die Generaldebatte beendet war, wurde der Übergang zur Artikeldebatte beschlossen.
Art. 1 betrifft den Umstrukturierungsplan.
Alex Marini vermisste die Anpassung an die staatlichen Digitalisierungsbestimmungen. Dies könne aber auch mit einem anderen Gesetz erfolgen.
Bei der Abstimmung zum Artikel wurde festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war. Die Sitzung wurde daher für eine Stunde unterbrochen.
Anschließend berief Präsident Josef Noggler eine Sitzung der Fraktionssprecher ein, um über den Fortgang der Arbeiten zu beraten, angesichts der Tatsache, dass die Beschlussfähigkeit - auch wegen Krankheitsfällen - weiterhin nicht gegeben war.
Um 16.30 Uhr wurde die heutige Sitzung schließlich beendet, um einige neue Änderungsanträge zu begutachten. Die Arbeiten werden morgen um 10 Uhr wieder aufgenommen.