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Gesetz zu Bürgergenossenschaften verabschiedet
Die Debatte zum Gesetzentwurf Nr. 40: Bestimmungen in Sachen Bürgergenossenschaften (eingebracht von der Regionalregierung) wurde am Nachmittag wieder aufgenommen.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) sah die Dringlichkeit bei diesem Entwurf nicht gegeben. Es gehe zunächst einmal um die Möglichkeit, eine Finanzierung durch die beiden Provinzen zu ermöglichen, außerdem um öffentliche Dienste in entlegenen Gemeinden. Bürgergenossenschaften könnten einspringen, wo Private keine Gewinnanreize hätten.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) gab zu bedenken, dass die Register des dritten Sektors in Rom geführt würden. Er fragte, warum man hier und auch bei anderen Aspekten nicht mehr von den staatlichen Richtlinien abweiche.
An diesem Gesetz arbeite man seit zwei Jahren, und alle Interessenvertreter seien eingebunden worden, erklärte Ass. Manfred Vallazza, man habe sich auch die Modelle anderer Regionen angeschaut. Dieses Gesetz ermögliche z.B. auch den Postdienst. Die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung sei bereits gegeben, aber mit diesem Gesetz würden die Möglichkeiten erweitert. Die Dringlichkeit bestehe, denn Gemeinden und Genossenschaften hätten starkes Interesse, Dienste einzurichten bzw. zu erweitern, in Südtirol wie im Trentino. Viele seien bereits in den Startlöchern. Vallazza dankte schließlich für die breite Unterstützung.
Alex Marini (5 Stelle) legte eine Tagesordnung zum Gesetzentwurf vor, mit der die Förderung von Energiegenossenschaften gefordert wird. Dazu sollte man sich auf bereits vorhandene Vergleichsstudien stützen, um die beste Organisationsform mit der besten Ökobilanz zu finden. Dabei sollten beide Provinzen eng zusammenarbeiten.
Ass. Vallazza bemerkte, dass der Antrag die Zuständigkeitsgrenzen der Region überschreite. Die Zuständigkeit für die Energie sei den beiden Provinzen übertragen worden.
Der Antrag wurde mit 27 Nein und 13 Ja abgelehnt.
Die 7 Artikel des Entwurfs wurden weitgehend ohne Debatte genehmigt. Sie betreffen die Zielsetzung, die Satzung, die Mitglieder, die Einbindung der lokalen Gemeinschaft, die Pflichten, die Beteiligung an der Tätigkeit der örtlichen Körperschaften und die Förderung durch die beiden Provinzen.
Bei Art. 2 vermisste Alex Marini eine Bindung an soziale bzw. gemeinschaftliche Zwecke und eine Festlegung des Einsatzgebiets, bei Art. 4 eine genauere Definition der Bürgerbeteiligung, bei Art. 6 eine Berücksichtigung der Nutzungsgenossenschaften. Ass. Vallazza antwortete, dass die Zwecke bereits mit Art. 1 festgelegt seien, beim Einzugsgebiet wolle man nicht enge Grenzen setzen.
Der Gesetzentwurf wurde mit 46 Ja und 5 Enthaltungen genehmigt.
Begehrensgesetzentwurf Nr. 2: Änderungen an den Artikeln 2 und 9 der Verfassung in den Bereichen Gleichstellung der Generationen, nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger, Alex Ploner, Rieder, Faistnauer, Franz Ploner und Unterholzner). Der Vorschlag war bereits am 17. November andiskutiert worden.
Die Behandlung des Entwurfs war im November ausgesetzt worden, in Erwartung eines entsprechenden Gesetzentwurfs aus dem Parlament. Dieser sei aber bisher nicht behandelt worden, erklärte Franz Ploner (Team K). Andere Regionen hätten einen solchen vorgelegt. Es gehe um die Nachhaltigkeit, im Sinne der Umwelt, aber auch im Sinne der Generationengerechtigkeit. Mit den vorgeschlagenen Änderungen in der Verfassung müsse die Gesetzgebung immer die Auswirkung auf die nächsten Generationen berücksichtigen.
Der Begehrensgesetzentwurf wurde mit 24 Nein und 19 Ja abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 22, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger, Rieder, Franz Ploner und Alex Ploner um den Präsidenten der Region zu verpflichten, die Anforderung für alle im Rahmen der Regionalen Zusatzvorsorge in Zusammenhang stehenden Fonds einzuführen und zwar allen Quotenbesitzern so zeitnah wie möglich und regelmäßig den genauen Bestand des Portfolios der jeweiligen Investitionslinie online kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Bei diesem Antrag gehe es um die Transparenz bei der Zusatzvorsorge, erklärte Paul Köllensperger (Team K). Die Versorgungslücke werde immer größer, die Region könnte hier über Pensplan Aufklärungsarbeit leisten. Derzeit wüssten die Fondsmitglieder nicht, was in den Fonds drin sei, wofür ihr Geld verwendet werde. In den USA müssten die Fonds über 100 Mio. Dollar alle Beteiligungen offenlegen, die Ratingagenturen würden die Fonds nach Nachhaltigkeitskriterien (ESG) bewerten. Professionelle Anleger wie BlackRock, die auch Laborfonds-Gelder verwalteten, hätten oft einen Interessenkonflikt, sie würden z.B. verstärkt in Unternehmen investieren, an denen sie bereits beteiligt seien.
Alex Marini (5 Stelle) forderte, dass man auch den Stand der eigenen Beiträge ablesen könne.
Ass. Giorgio Leonardi kündigte das Nein der Regionalregierung an.
Der Antrag wurde mit 22 Ja und 25 Nein abgelehnt.
Gemeinsam behandelt wurden die Beschlussanträge 24 und 28. Beschlussantrag Nr. 24, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Guglielmi, Kaswalder und Ossanna betreffend die von der Europäischen Kommission geäußerten Auffassung, dass derzeit keine Notwendigkeit besteht, neue gesetzgeberische und politische Maßnahmen zur Umsetzung des „Minority Safe Pack“ zu ergreifen; Beschlussantrag Nr. 28, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Lanz, Tauber, Leiter (Reber), Ladurner, Mair, Renzler, Locher, Achammer, Amhof, Alfreider, Hochgruber Kuenzer, Vallazza, Vettori, Kompatscher und Deeg, um die Regionalregierung zu verpflichten, sich bei der Europäischen Kommission und anderen Körperschaften für die Bürgerinitiative „Minority Safe Pack“ einzusetzen.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) regte an, die Protestnote, die nach der Ablehnung des MSP an die EU-Kommission geschickt wurde, und die Reaktionen darauf online zu stellen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) meinte, dass die Adressaten wenig Interesse für Minderheiten hätten. Viele Minderheitenregionen würden selbstbewusst auftreten, andere nicht, Südtirol habe hier Nachholbedarf, auch bei der Betonung der Muttersprache.
Daniel Alfreider (SVP) erinnerte an die Entstehung einer Initiative für europäischen Minderheitenschutz vor zehn Jahren in Brixen. Er freute sich, dass die Initiative nun weiter vorangebracht werde. Man wolle, dass das Thema wieder auf die Tagesordnung der EU-Kommission komme. Es gehe um drei, vier einfache Themen wie das Geoblocking oder die Sprachunterstützung.
Alex Marini (5 Stelle) kündigte seine Unterstützung an. Alle Volksinitiativen verdienten Respekt, aber nur 3 Prozent hätten es bisher ins Ziel geschafft. Diese Initiativen bräuchten Unterstützung, auch durch die Institutionen.
Ass. Giorgio Leonardi kündigte die Unterstützung der Regionalregierung an.
Giorgio Tonini (PD) betonte, dass die beiden Anträge nicht nur die Minderheiten unterstützen, sondern Europa selbst, das als Antwort auf den Nationalismus und zur Überwindung der Grenzen entstanden sei.
Die beiden Beschlussanträge wurden einstimmig angenommen.
Beschlussantrag Nr. 27, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Amhof, Renzler, Tauber und Lanz, um die Regionalregierung zu verpflichten, Arbeitslosen mit ausgelaufenem, befristetem Arbeitsvertrag einen Beitrag für die freiwillige Weiterversicherung rückzuvergüten und zu überprüfen, ob diese Maßnahme auch rückwirkend angewendet werden kann.
Über das System der freiwilligen Weiterversicherung gab es noch vor einigen Jahren für Saisonsbeschäftigte die Möglichkeit, sich während der Arbeitslosigkeit freiwillig weiter zu versichern und so für eine Rente vorzusorgen, erklärte Magdalena Amhof (SVP). Die Voraussetzungen dafür waren neben der Eintragung in das Arbeitsvermittlungsverzeichnis eine mindestens dreijährige Ansässigkeit in der Region. Leider gibt es diese Möglichkeit seit 2005 nicht mehr, da sie vonseiten der betroffenen ArbeitnehmerInnen nur wenig in Anspruch genommen wurde. Amhof legte einen Änderungsantrag vor, der die Beitragsdauer auf 2 Monate befristet.
Gerhard Lanz (SVP) betonte, dass es um eine Situation gehe, die man vor der Pandemie nicht gekannt habe. Es solle kein Blankoscheck sein, sondern eine Unterstützung für jene, die ohne eigenes Verschulden in diese schwierige Situation geraten seien.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) hätte sich diese Möglichkeit bereits vor einem Jahr erwartet. Man sollte auch einen rückwirkenden Beitrag andenken. Wer in Geldnöten sei, werde sich schwertun, den Betrag vorzustrecken. Zwei Monate seien eine kurze Dauer.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) fragte, ob auch Personen, die wegen der Impfpflicht suspendiert wurden, auch als unverschuldete Arbeitslose zählten.
Die Behandlung des Antrags wird bei der nächsten Sitzung wieder aufgenommen.
Der Regionalrat tritt im März wieder zusammen.