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Pressemitteilungen

Rechnungslegung der Region für 2019

Die Kritik der Region an der Haushaltsgebarung, die Antwort der Regionalregierung. Gesetzentwurf geht an den Schlichtungsausschuss.

Diese Pressemitteilung wurde nach den Vorgaben des Gesetzes zur “Par condicio” (G. Nr. 20/2000) verfasst. Es wird daran erinnert, dass die Sitzung online mitverfolgt bzw. nachträglich angesehen werden kann: (https://stream.consiglio.regione.taa.it/de/).

Die heutige Sitzung fand wieder im regulären Sitzungssaal statt, natürlich unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen.

Erster Punkt auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung war der Gesetzentwurf Nr. 24: Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino-

Südtirol für das Haushaltsjahr 2019 (eingebracht von der Regionalregierung); zur Rechnungslegung wurde auch der Bericht des Rechnungshofes beigelegt.
In der Generaldebatte wies ein Vertreter der Opposition auf kritische Punkte wie die mangelnde Modernisierung der Regionalverwaltung und die schleppenden Verhandlungen zur Autobahnkonzession hin. Ein weiterer Oppositionsvertreter sah eine Aufwertung der Region in der Übernahme des Gerichtspersonals, stellte einige organisatorische Verbesserungen in der Regionalverwaltung (Vergabe und Controlling) fest, deren Auswirkungen aber noch nicht bekannt seien. Die Übernahme des Gerichtspersonals sage noch nichts über die Aufstockung der Gerichtsämter, die chronisch unterbesetzt seien, meinten weitere Abgeordnete der Opposition. Ein anderer vermisste in der Rechnungslegung jede Vision zur Rolle der Region, die über die Jahre ausgehöhlt worden sei. Vermisst wurde auch ein politischer Gleichschritt der beiden Provinzen gegenüber Rom, auch wenn das Ergebnis der Finanzverhandlungen positiv sei.
Die Regionalregierung ging auf die verschiedenen Stellungnahmen ein, unter anderem auf das Personal der Gerichtsbarkeit: Dazu seien Wettbewerbe ausgeschrieben worden. Das Ergebnis der Finanzverhandlungen mit Rom sei nicht selbstverständlich gewesen. Man möchte das Finanzabkommen erweitern, damit der Staat generell Einnahmenverluste deckt, die durch Steuersenkungen entstehen. Bei der Brennerautobahn setze man auf eine Inhouselösung und eine langfristige Konzessionsverlängerung - nur diese mache bestimmte Investitionen möglich.

Die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt.
Da bei der getrennten Abstimmung nach Provinzen nicht in beiden die absolute Mehrheit erreicht wurde, wird der Gesetzentwurf dem für solche Fälle zuständigen Schlichtungsausschuss übermittelt.

Die Arbeiten werden am Nachmittag wieder aufgenommen.