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Pressemitteilungen

Trentino-Südtirol und Leibrenten: Präsident Paccher antwortet Minister Fraccaro

Paccher: "In Trentino-Südtirol haben die Regionalratsabgeordneten bereits seit dem Jahr 2008 kein Anrecht mehr auf eine Leibrente, das beitragsbezogene System findet schon seit 2014 Anwendung und das Präsidium hat bereits eine Vorgangsweise erarbeitet, die den zuständigen Ämtern in Rom letzte Woche vorgelegt worden ist.

"Die Erklärungen des Ministers Riccardo Fraccaro, die heute in der Tageszeitung Corriere della Sera veröffentlicht worden sind, stellen eine politisch sehr weit hergeholte Aussage dar" – so kommentiert Roberto Paccher, Präsident des Regionalrats von Trentino-Südtirol, das von Riccardo Fraccaro gegebene Interview. In diesem beschuldigt der Minister die autonome Region auf dem Sachgebiet der Leibrenten untätig geblieben zu sein. “Allem voran ist es notwendig, etwas klarzustellen, was dem Minister vielleicht nicht bekannt ist, nämlich dass die Region Trentino-Südtirol die erste Region Italiens war, welche die Leibrenten für die ab dem Jahr 2008 gewählten Abgeordneten abgeschafft hat. Was das beitragsbezogene Rentensystems anbelangt, zählt unsere Region zu den ersten Regionen Italiens, welche dieses zur Anwendung gebracht haben, nämlich für die amtierenden Abgeordneten schon seit dem Jahr 2014. Zudem – und dies ist nicht weniger bedeutend – sind die Regionalgesetze Nr. 4/2014 und Nr. 5/2015, mit denen rückwirkend auf diesen Sachbereich eingewirkt worden ist, vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten worden, wobei der Verfassungsgerichtshof nach jahrelangen Verhandlungen am 9. Mai dieses Jahres endlich die Vorgangsweise des Regionalrates für rechtens befunden hat. Bereits am 14. Mai 2019 hat das Präsidium des Regionalrates eine Vorgangsweise definiert, welche eine weitere Maßnahme im Einklang mit der neuen staatlichen Gesetzgebung vorsieht, wobei unser Vorgehen durch das Urteil bekräftigt wird, welches unseren Standpunkt untermauert und auch den Weg für die staatlichen Bestimmungen frei gemacht hat. Die Vorgangsweise unseres Gesetzentwurfes ist am letzten Donnerstag bereits den zuständigen Ämtern in Rom vorgelegt und auch an das Ministerium von Fraccaro und an Frau Minister Stefani weitergeleitet worden und wird den Fraktionssprechern des Regionalrates in diesen Tagen, vor Ablauf der Frist, die bis Ende Mai läuft, unterbreitet werden. Wir haben das Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus Gründen der Vorsicht abgewartet, damit wir erneut, so gut und effizient wie möglich arbeiten können, wobei wir zeitgerecht tätig geworden sind. Der Regionalrat ist mit der größtmöglichen Transparenz im Interesse der öffentlichen Körperschaft und der Bürger vorgegangen. Auch in diesem Fall arbeitet die Region, die seit jeher in ganz Italien und darüber hinaus als Beispiel herangezogen wird, in diese Richtung. Ich kann es nicht hinnehmen, dass das Wirken einer gesetzgebenden Versammlung, die sich heute, so wie auch in der Vergangenheit, durch ihr effizientes und transparentes Handeln im Interesse der Gemeinwohls hervorgetan hat, diskreditiert wird.“.