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Pressemitteilungen

Bestimmungen zum Haushalt von Region und Regionalrat

Anträge zu Terrorismusopfer, Hausangestellten und Autobahnmaut. Reform der Ergänzungsvorsorge andiskutiert. Sitzung unterbrochen.

Die Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 110: Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2018-2020 (eingebracht von der Regionalregierung) wurde am Nachmittag wieder aufgenommen.

Art. 9 enthält Bestimmungen zur Personalaufnahme und wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 9-bis, ebenfalls zur Personalaufnahme, wurde durch einen Änderungsantrag von Kompatscher, Blaas u.a. eingefügt. Auch Nachfrage von Walter Blaas antwortete Präs. Kompatscher, dass eine Verlängerung leider nicht für jene gilt, deren Vertrag nun nach drei Jahren abläuft. Man werde versuchen, die Wettbewerbe schnell anzuberaumen.
Die Art. 10 bis 16 wurden ohne Debatte genehmigt.

In seiner Stimmabgabeerklärung kündigte der Abg. Kaswalder Stimmenthaltung an und begründete es mit der vorgesehenen Erstattung von Gerichtsspesen für Mitglieder der Landesregierung.

Auch zum Nachtragshaushalt wurde wieder getrennt nach Provinzen abgestimmt: Trentino 20 Ja, 5 Nein und 3 Enthaltungen, Südtirol 17 Ja und 8 Nein. Da die nötige absolute Mehrheit nicht in beiden Provinzen erreicht wurde, wird der Gesetzentwurf an das vorgesehene Schlichtungsorgan übermittelt.

Beschlussfassungsvorschlag Nr. 54: Abgabe des Gutachtens im Sinne des Artikels 37 der Geschäftsordnung zum „Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2018“ (eingebracht von der Regionalregierung). Der Vorschlag wurde ohne Debatte mit 31 Ja, 11 Nein und 5 Enthaltungen genehmigt.

Beschlussfassungsvorschlag Nr. 55: Genehmigung der ersten Änderung des Haushaltsvoranschlages des Regionalrats für die Finanzjahre 2018-2019-2020 (eingebracht vom Präsidium des Regionalrates). Wie Präsident Thomas Widmann berichtete, werden mit der Änderung der Verwaltungsüberschuss von 582.000 Euro und weitere Einnahmen von 45.000 Euro zweckgebunden.
Die Haushaltsänderung wurde ohne Debatte mit 33 Ja, 13 Nein und 3 Enthaltungen genehmigt.

Beschlussantrag Nr. 53, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Urzì, Borga und Giovanazzi, um die Regionalregierung zu verpflichten, sich darum zu bemühen, auf dass innerhalb des Gebietes der Region ein öffentlicher Platz im Gedenken an die Opfer des Terrorismus in Südtirol – Militärpersonen und Zivilisten – ausfindig gemacht werde. Die Debatte dazu hatte bereits im Juni stattgefunden. Der Antrag wurde mit 6 Ja, 29 Nein und 8 Enthaltungen abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 64, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Hochgruber Kuenzer, Renzler und Amhof, um die Regionalregierung zu verpflichten, sich darum zu bemühen, die Vorsorgemöglichkeiten der Hausangestellten in der Region Trentino-Südtirol zu verbessern.
“Als Schlusslicht bei der sozialen Absicherung gilt eine Berufsgruppe: Die Hausangestellten, also Personen, die in privaten Haushalten arbeiten”, erklärte Maria Hochgruber Kuenzer (SVP). “Wie unsere Nachforschungen ergeben haben, arbeiten in der Region Trentino-Südtirol aktuell 11.700 Frauen und 600 Männer als Hausangestellte. Laut nationalem müssen Hausangestellte 25 Stunden in der Woche arbeiten, um das Anrecht auf eine vollumfängliche Beitragswoche zu erlangen. Hausangestellte haben maximal drei Wochen Anrecht auf Krankenstand. Sie können bei längeren Ausfällen gekündigt werden oder unbezahlt abwesend bleiben – je nach Ermessen des Arbeitgebers. Hinzu kommt die Tatsache, dass nicht alle Hausangestellten überhaupt das Jahr hindurch 25 Stunden pro Woche arbeiten. Nicht zuletzt ist festzuhalten, dass viele Hausangestellte gar nicht gemeldet werden. Doch auch mit einem vollumfänglichen Arbeitsvertrag sind Hausangestellte nicht ausreichend abgesichert. Ihre Altersarmut ist vorprogrammiert, eine Krankheit führt zu Arbeitslosigkeit.”
Walter Blaas (Freiheitliche) bezeichnete den Antrag als Wahlkampfzuckerle. Nach drei Monaten werde niemand mehr davon reden, wie auch vom Generationenpakt.
Waltraud Deeg (SVP) widersprach dem. Der Generationenpakt sei ins Personalgesetz übernommen worden, aber laut INPS hätte es für die Nutznießer einen Rentenabschlag gegeben. Heute sei die Umsetzung aber nicht mehr so dringend, da Fachkräftemangel herrsche. Jedenfalls bemühe man sich um eine Änderung der staatlichen Rahmenbedingungen.
Ass Violetta Plotegher begrüßte den Antrag. In diesem Bereich sei nicht nur die niedrige Entlohnung, sondern auch die Schwarzarbeit ein Problem. Eine Maßnahme der Region sei hier sinnvoll, es sei aber noch genau zu studieren, wie eine wirkungsvolle Unterstützung aussehen könne.
Maria Hochgruber Kuenzer versicherte, dass das Thema auch nach den Wahlen noch ein Anliegen sein werde. Die Erfahrung mit verschiedenen Initiativen wie “Danke Mami” ließen ihn zweifeln, entgegnete Blaas.
Der Antrag wurde mit 40 Ja und 3 Enthaltungen angenommen.

Beschlussantrag Nr. 65, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Savoi, Bezzi und Cia, um die Regionalregierung zu verpflichten eine Erhöhung der mit Brennerpass vorgesehenen Mautermäßigung von 20 auf 25% in Erwägung zu ziehen, um die Kategorie der Pendler zu unterstützen.
Walter Blaas bezeichnete bereits die Ermäßigung von 20 Prozent als Erfolg.
Der Antrag wurde mit 5 Ja, 29 Nein und 6 Enthaltungen abgelehnt.

Gesetzentwurf Nr. 108: Änderungen zum Regionalgesetz vom 27. Februar 1997, Nr. 3 „Maßnahmen im Bereich der Ergänzungsvorsorge und der Zusatzkrankenversicherung in Zusammenhang mit den Rentenfonds und den Gesundheitsfonds auf regionaler Ebene“ in geltender Fassung (eingebracht von der Regionalregierung).
Ass. Violetta Plotegher sprach von einer notwendigen Erneuerung des Gesetzes nach zwanzig Jahren. Damit werde der Auftrag der Region betont, die Bürger beim Vorsorgesparen zu unterstützen und für diese Möglichkeit zu werben. Der nunmehrigen In-House-Gesellschaft würden mit diesem Gesetz klare inhaltliche Vorgaben gemacht, z.B. zugunsten von Personen mit Unterstützungsbedarf.
Martha Stocker (SVP) dankte Ass. Plotegher für ihr Engagement bei der Fortsetzung dieses Projekt, das sie selbst zehn Jahre lang geleitet habe. Man habe etwas geschaffen, was vor 20 Jahren noch unvorstellbar schien. Auf dieser Basis könne man in Zukunft auch Gesundheitsleistungen finanzieren. Vielleicht könne damit auch einmal die Pflege finanziert werden. Zu Details des Gesetzentwurfs bedürfe es jedoch noch einer Klärung.

Anschließend wurden die Arbeiten für eine Beratung innerhalb der Mehrheit unterbrochen. Wie Präsident Thomas Widmann erklärte, würden die Arbeiten morgen wieder aufgenommen, falls es bis dahin zu einer Einigung komme.