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Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol: in einem einzigen Text über 29 Gesetze und sechzig Jahre Gesetzgebung
Das Fraktionssprecherkollegium, das heute in Bozen zusammen mit den Mitgliedern der Ersten Gesetzgebungskommission des Regionalrates zusammengetreten ist, hat den Gesetzesentwurf Nr. 106: Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol beraten. Der Text ist von der Regionalregierung eingebracht worden und besteht aus 338 Artikeln. Darin werden nun die Bestimmungen über die Ordnung der örtlichen Körperschaften, die über einen Zeitraum von mehr als sechzig Jahren, von 1950 bis 2017 in 29 Gesetzen und entsprechenden Änderungen erlassen wurden, gesammelt. Der Text umfasst und koordiniert u.a. das gesamte Verfahren zur Wahl der Gemeindeorgane, behandelt die Voraussetzungen für die Wählbarkeit und übernimmt und ersetzt somit den Einheitstext der Regionalgesetze über die Zusammensetzung und Wahl der Gemeindeorgane und sammelt und koordiniert erstmals die Bestimmungen über die in Art. 7 des Autonomiestatuts vorgesehene Volksabstimmung. Der Text übernimmt anhand von einigen Änderungen auch die vom R.G. Nr. 1 vom 5. Februar 2018 enthaltenen Bestimmungen, die vom Regionalrat in der Januarsitzung genehmigt worden waren, sowie einen Artikels über die Volksabstimmung, der vom Regionalrat im Dezember durch das mit dem Haushalt der Region verbundene Gesetz eingeführt worden war, und eine formelle Korrektur der Tabellen laut Anhang L/1 und L/2 des Gesetzesentwurfs Nr. 106. Präsident dankte allen Teilnehmern für das kooperative und konstruktive Klima. Der Text wird nun von der zuständigen Kommission überprüft, bevor er in den kommenden Monaten dem Regionalrat unterbreitet wird.