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Die Region bereitet sich auf ihre neue Zuständigkeit auf dem Sachbereich des Gerichtswesens vor
Die 2. Gesetzgebungskommission des Regionalrates ist heute in Bozen zusammengetroffen, um den Gesetzentwurf Nr. 95, der die Zuständigkeit auf dem Sachgebiet der Gerichtsämter zum Gegenstand hat, zu beraten. Nach der am 29. Dezember 2016 erfolgten Genehmigung der Durchführungsbestimmung wird das gesamte Verwaltungspersonal der Gerichtsämter, an die 400 Personen, auf die Region übergehen.
“Im Rahmen der Debatte – so Kommissionsvorsitzender Renzler – ist erneut klar geworden, welche Bedeutung diesem Thema zukommt und die Kommission konnte sich mit der Notwendigkeit dieser Bestimmung auseinandersetzen. Der Übergang des Verwaltungspersonals der Gerichte an die Region erlaubt es, die Gerichtsämter in den beiden Landesgebieten zu unterstützen und stellt somit einen wichtigen Moment in der Geschichte unserer Autonomie dar. Aus diesem Grund müssen wird gerüstet sein, um diesen Übergang so gut als möglich zu meistern. Die nächsten Monate werden hierfür grundlegend sein und der Gesetzentwurf kann nur als positiv angesehen werden, denn damit soll die neue Befugnis, welche direkte Auswirkungen für die Bürger haben wird, so effizient als möglich gestaltet werden.”
“Es handelt sich um einen wichtigen Moment für unsere Autonomie” – erklärte Präsident Arno Kompatscher, einer Herausforderung, die wir positiv meistern müssen. Unser Ziel ist es, den Bürgern die bestmöglichen Dienste anzubieten. Die Autonomie erringt man Tag für Tag, indem man effizient und konkret in jenen Bereichen tätig wird, für die wir zuständig sind. Mit diesem Gesetzentwurf wird einerseits die Unterstützung im Bereich des Personals, welche die Region seit 2011 gewährleistet, bestätigt und andererseits die Grundstruktur der Region ausgestockt, um das übergehende Personal besser unterstützen zu können. Ich bin davon überzeugt, dass wird durch die Stärkung der bestehenden Struktur und dank der Professionalität deren, die bereits seit geraumer Zeit in diesem Bereich tätig sind, einen Bereich, in dem sich unser Gebiet stets hervorgetan hat, noch mehr verbessern können.”
Der Text sieht in der Tat vor, dass die bereits im Jahr 2011 getroffene und Jahr für Jahr erneuerte Vereinbarung beibehalten bleibt, aufgrund welcher den Gerichtsämtern 25 Personaleinheiten zur Verfügung gestellt wurden. Zudem wird die Möglichkeit vorgesehen, bis zu 25 weitere Bedienstete aufzunehmen, die in den Zentralämtern der Region gebraucht werden, um eine Reihe von gemeinsamen Diensten zu gewährleisten, wie beispielsweise die EDV-Unterstützung, den Bereich Logistik, Personal, Vermögensverwaltung und zentralisierte Ankäufe.
Die Kommission hat den Gesetzentwurf mehrheitlich genehmigt, nachdem in der letzten Sitzung die Behandlung desselben ausgesetzt worden war, um den Abgeordneten die Zeit für eine Vertiefung des Themas einzuräumen.