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Rechnungslegung 2015 genehmigt, Nachtragshaushalt 2016 geht an Prüfungsorgan
Zu Beginn der Sitzung gedachte der Regionalrat in einer Schweigeminute der Opfer des Zugunglücks in Apulien und jener des Anschlags von Nizza. Präsident Thomas Widmann: “Gedenken möchte ich der 23 Opfer, die beim Zugunglück in Apulien ihr Leben lassen mussten, ein Unglück, das aller Wahrscheinlichkeit nach auf menschliches Versagen zurückzuführen ist und abrupt viele Leben ausgelöscht hat. Und dann müssen wir in diesem Saal erneut der Opfer des Terrorismus gedenken. Das Attentat von Nizza und die Brutalität, mit der es begangen worden ist, machen uns einfach nur sprachlos. Unsere Aufgabe ist es, als Friedensboten zu agieren, eine Kultur voranzubringen, deren Stärke das Zusammen und der gegenseitige Respekt ist.”
Anschließend begann der Regionalrat mit der Behandlung der Allgemeinen Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2015.
Im diesem Gesetzentwurf Nr. 77 werden die Ergebnisse der Haushaltsgebarung des Jahres 2015 dargelegt. Die im Jahr 2015 festgestellten Einnahmen belaufen sich auf 261.870.548 Euro, wobei sich zirka 225 Millionen davon auf Einnahmen aus Abgaben, 20 Millionen auf außersteuerliche Einnahmen und 16 Millionen auf Einnahmen aus Sonderbuchführungen beziehen. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 423.940.135 Euro, davon zirka 148 Millionen Euro für die laufenden Ausgaben, 259 Millionen für die Ausgaben auf Kapitalkonto und 16 Millionen für die Ausgaben für Sonderbuchführungen. Die Einnahmenrückstände belaufen sich auf 409.554.443 Euro, davon 409.465.445 Euro auf Einnahmen aus Abgaben, 53.998 Euro auf außersteuerliche Einnahmen und 35.000 Euro auf Einnahmen aus Sonderbuchführungen. Die Ausgabenrückstände belaufen sich auf 626.431.149 Euro, davon 19 Millionen auf laufende Ausgaben, 596 Millionen auf Ausgaben auf Kapitalkonto und 10.400.388 Euro auf Ausgaben für Sonderbuchführungen.
Die Kassagebarung verzeichnet Einhebungen für 348.879.868 Euro sowie Zahlungen in Höhe von 265.444.745 Euro. Der Kassabestand zum 31. Dezember beträgt 295.910.207 Euro. Der in der Haushaltsgebarung 2015 festgestellte Überschluss der Abschlussrechnung beträgt 79.033.502 Euro. Das Vermögen der Region beläuft sich auf insgesamt 1.244.245.317,79 Euro.
Bei der Generaldebatte zur Rechnungslegung meldete sich niemand zu Wort, ebenso gab es bei der Genehmigung der 5 Artikel keine Wortmeldungen.
Unter den Südtiroler Abgeordneten stimmten 18 mit Ja, 9 mit Nein, während sich 3 der Stimmen enthielten. Unter den Trentiner Abgeordneten stimmten 18 mit Ja, 6 mit Nein, und 4 enthielten sich der Stimme. Die Mehrheit war so in beiden Provinzen gegeben, die Rechnungslegung ist damit genehmigt.
Zu den Neuheiten des Nachtragshaushalts der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2016-2018 zählt die in den Artikeln 1 und 2 vorgesehene Errichtung des Rechnungsprüferkollegiums in Anwendung des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 43 vom 3. März 2016 “Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol”. Das Rechnungsprüferkollegium wird innerhalb 2016 errichtet und seine Aufsichtstätigkeit wird in Bezug auf das darauf folgende Haushaltsjahr ausgeübt.
Mit Artikel 3 wird in Anbetracht der Tatsache, dass die Provinzen nun die übertragenen Befugnisse zum Teil durch eigene Ressourcen finanzieren, vorgesehen, dass die Mittel des Fonds auch mit den Haushaltsänderungsgesetzen aufgrund des von den Provinzen mitgeteilten Bedarfs neu bestimmt werden können, sofern die Ausgeglichenheit des Haushaltes und die Beachtung der aus dem Stabilitätspakt erwachsenden Verpflichtungen gewährleistet werden.
Außerdem wird mit dem Nachtragshaushalt die für die Gemeinden geltende Frist für die Umsetzung des neuen Systems der internen Kontrollen um sechs Monate verlängert. Dies ist von den Gemeindeverbänden von Trient und Bozen beantragt worden, damit die Bestimmungen betreffend die internen Kontrollen entsprechend überdacht werden können.
Eine weitere Neuerung stellt die Abschaffung des Art. 9 des Regionalgesetzes Nr. 6/1998, (Vorsorgefonds für die Pflegebedürftigen) dar, laut dem die Region den autonomen Provinzen Mittel für die Schaffung von entsprechenden Fonds zugunsten der pflegebedürftigen Personen zuweist. Diese Entscheidung dient einerseits dazu, den ursprünglichen Vorsorgecharakter der Fonds wieder herzustellen, die aufgrund der im Laufe der Jahre vorgenommenen Änderungen einen fürsorgeorientierten Zweck angenommen haben; andererseits reichen die Haushaltsmittels der Region infolge der erfolgten Kürzung derselben nicht mehr aus, um die Kosten für die Umsetzung der den beiden autonomen Provinzen mit Regionalgesetz übertragenen Befugnisse zu decken. Ab 1. Jänner 2018 werden demnach die beiden autonomen Provinzen, die für den Bereich der Fürsorge zuständig sind, an die Stelle der Region treten und den Familien Unterstützung zukommen lassen, indem sie ihre Maßnahmen im Bereich der Familienpolitik ausbauen. Die vorgeschlagene Änderung soll erst ab 1. Jänner 2018 gelten, damit die Provinzen ihre Maßnahmen organisieren und harmonisieren können und den Familien, die derzeit das regionale Familiengeld beziehen, die Kontinuität der Leistung gewährleistet wird. Gleichzeitig sollen auch die Ressourcen des im Sinne des Regionalgesetzes Nr. 4/2014 errichteten Fonds zur Unterstützung der Familien und der Beschäftigung sichergestellt werden.
In einer Tagesordnung zum Gesetzentwurf forderte Andreas Pöder den Einsatz der Regionalregierung zur Erhaltung der peripheren Krankenhäuser und ihrer Versorgungsstandards. Wenn diese Region nicht nur für die Verteilung von Posten, sondern auch für die Menschen einen Sinn haben solle, so könne sie ihre Zuständigkeit für dieses Ziel ausnutzen.
Die Tagesordnung wurde mit 20 Ja, 25 Nein bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Da es zur Generaldebatte keine Wortmeldungen gab, wurde zur Artikeldebatte übergegangen. Auch hier verlief die Behandlung der einzelnen Artikel weitgehend ohne Wortmeldungen.
Auf Nachfrage von Rodolfo Borga erläuterte Ass. Violetta Plotegher den Zweck der Art. 8, 9 und 10. Bei den ersten beiden gehe es um die Pflegesicherung und deren Delegierung an die beiden Länder, bei Art. 10 um die Verwendung der Mittel aus dem Rückfluss der Leibrenten im Rahmen der Familienpolitik. Es sei eine saubere Trennung zwischen Vorsorge, die bei der Region bleibe, und Fürsorge, die von den Ländern wahrgenommen werde, unterstrich Präs. Arno Kompatscher. Die Ansässigkeitsklausel von 5 Jahren bleibe, falls von den Ländern gewünscht, bis zu einer Neuordnung auf europäischer Ebene. Rodolfo Borga (ACT) kritisierte die Delegierung, die der Region weitere Mittel nehme und die im Trentino dazu führen werde, dass die Ansässigkeitsklausel gestrichen wird. Massimo Fasanelli (gemischte Fraktion) teilte diesen Standpunkt, er lobte die SVP, die die Klausel beibehalten wollte und kritisierte die Trentiner Mehrheit, die bereits ihre Abschaffung angekündigt habe. Andreas Pöder (Team Autonomie - BürgerUnion) forderte Klarheit zu den Delegierungen. Walter Viola (PT) kritisierte die weitere Aushöhlung der Region über ein Haushaltsgesetz, die Region verkomme zum Bankomaten für die beiden Länder. Maurizio Fugatti (Lega Nord) sah durch diese Aushöhlung die Autonomie in Gefahr, wenngleich er die Südtiroler Position verstehen könne. Auch er sah die Ansässigkeitsklausel im Trentino in Gefahr. Claudio Cia (gemischte Fraktion) sah Widersprüche in der Mehrheit bei der Haltung zu Region und Autonomie.
Unter den Südtiroler Abgeordneten stimmten 17 mit Ja, 10 mit Nein, während sich 3 der Stimmen enthielten. Unter den Trentiner Abgeordneten stimmten 17 mit Ja, 10 mit Nein. Die nötige Mehrheit wurde damit in beiden Provinzen verfehlt, der Nachtragshaushalt wird daher an die zuständige Prüfungskommission überwiesen.
Dieses regionale Organ zur neuerlichen Prüfung der Rechnungslegungen und Haushaltsvoranschläge ist ein Organ auf regionaler Ebene, das mit Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 470 vom 28. März 1975 eingesetzt wurde. Gemäß Artikel 84 des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 670 vom 31. August 1972 (Autonomiestatut) hat es die Genehmigung der Haushaltsvoranschläge und Rechnungslegungen der Region vorzunehmen, wenn im Laufe der Abstimmung im Regionalrat die unter den Abgeordneten der Provinz Trient und der Provinz Bozen erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.