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Pressemitteilungen

2. Gesetzgebungskommission des Regionalrates genehmigt die Allgemeine Rechnungslegung und den Nachtragshaushalt der Region

Die 2. Gesetzgebungskommission des Regionalrates unter dem Vorsitz des Abgeordneten Helmuth Renzler hat die Allgemeine Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2015 und den Nachtragshaushalt der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre  2016-2018 genehmigt.

Laut Aussage des Abg. Renzler handelt es sich dabei um "zwei wesentliche Dokumente für die Verwaltung der Region. So sieht im Besonderen der Nachtragshaushalt die Erstanwendung der Bestimmungen auf dem Sachgebiet der Harmonisierung der Buchhaltungssysteme vor, weiteres werden einige wichtige Neuerungen eingeführt, wie beispielswiese die Schaffung des Rechnungsprüferkollegiums. Durch eine Abänderung des Stabilitätsgesetzes kann der Einheitsfonds zur Finanzierung der an die Provinzen übertragenen Befugnisse dynamischer verwaltet werden, indem vorgesehen wird, dass der Bestand des Fonds auch mit Gesetzen zur Haushaltsänderung ausgehend von dem von den Provinzen mitgeteilten Bedarf abgeändert werden kann. Zudem wird vorgesehen, dass der Fonds für die Pflegebedürftigen ab 2018 an die Provinzen übertragen wird und zudem werden die Ressourcen des laut Regionalgesetz Nr. 4/2014 errichteten Fonds zur Unterstützung der Familien und der Beschäftigung sichergestellt.”

Im ersten Text, im Gesetzentwurf Nr. 77, werden die Ergebnisse der Haushaltsgebarung des Jahres 2015 dargelegt. Die im Jahr 2015 festgestellten Einnahmen belaufen sich auf 261.870.548 Euro, wobei sich zirka 225 Millionen davon auf Einnahmen aus Abgaben, 20 Millionen auf außersteuerliche Einnahmen und 16 Millionen auf Einnahmen aus Sonderbuchführungen beziehen. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 423.940.135 Euro, davon zirka 148 Millionen Euro für die laufenden Ausgaben, 259 Millionen für die Ausgaben auf Kapitalkonto und 16 Millionen für die Ausgaben für Sonderbuchführungen. Die Einnahmenrückstände belaufen sich auf 409.554.443 Euro, davon 409.465.445 Euro auf Einnahmen aus Abgaben, 53.998 Euro auf außersteuerliche Einnahmen und 35.000 Euro auf Einnahmen aus Sonderbuchführungen. Die Ausgabenrückstände belaufen sich auf 626.431.149 Euro, davon 19 Millionen auf laufende Ausgaben, 596 Millionen auf Ausgaben auf Kapitalkonto und 10.400.388 Euro auf Ausgaben für Sonderbuchführungen.

Die Kassagebarung verzeichnet Einhebungen für 348.879.868 Euro sowie Zahlungen in Höhe von 265.444.745 Euro. Der Kassabestand zum 31. Dezember beträgt 295.910.207 Euro. Der in der Haushaltsgebarung 2015 festgestellte Überschluss der Abschlussrechnung beträgt 79.033.502 Euro.

Das Vermögen der Region beläuft sich auf insgesamt 1.244.245.317,79 Euro.

Was hingegen den Nachtragshaushalt anbelangt, hat sich die Kommission positiv zu den von Assessor Noggler im Rahmen der Sitzung erläuterten Vorschlägen geäußert. Zu den Neuheiten zählt die in den Artikeln 1 und 2 vorgesehene Errichtung des Rechnungsprüferkollegiums in Anwendung des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 43 vom 3. März 2016 “Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol”. Das Rechnungsprüferkollegium wird innerhalb 2016 errichtet und seine Aufsichtstätigkeit wird in Bezug auf das darauf folgende Haushaltsjahr ausgeübt.

Mit Artikel 3 wird in Anbetracht der Tatsache, dass die Provinzen nun die übertragenen Befugnisse zum Teil durch eigene Ressourcen finanzieren, vorgesehen, dass die Mittel des Fonds auch mit den Haushaltsänderungsgesetzen aufgrund des von den Provinzen mitgeteilten Bedarfs neu bestimmt werden können, sofern die Ausgeglichenheit des Haushaltes und die Beachtung der aus dem Stabilitätspakt erwachsenden Verpflichtungen gewährleistet werden.

Außerdem wird mit dem Nachtragshaushalt die für die Gemeinden geltende Frist für die Umsetzung des neuen Systems der internen Kontrollen um sechs Monate verlängert. Dies ist von den Gemeindeverbänden von Trient und Bozen beantragt worden, damit die Bestimmungen betreffend die internen Kontrollen entsprechend überdacht werden können.

Eine weitere Neuerung stellt die Abschaffung des Art. 9 des Regionalgesetzes Nr. 6/1998, (Vorsorgefonds für die Pflegebedürftigen) dar, laut dem die Region den autonomen Provinzen Mittel für die Schaffung von entsprechenden Fonds zugunsten der pflegebedürftigen Personen zuweist. Diese Entscheidung dient einerseits dazu, den ursprünglichen Vorsorgecharakter der Fonds wieder herzustellen, die aufgrund der im Laufe der Jahre vorgenommenen Änderungen einen fürsorgeorientierten Zweck angenommen haben; andererseits reichen die Haushaltsmittels der Region infolge der erfolgten Kürzung derselben nicht mehr aus, um die Kosten für die Umsetzung der den beiden autonomen Provinzen mit Regionalgesetz übertragenen Befugnisse zu decken. Ab 1. Jänner 2018 werden demnach die beiden autonomen Provinzen, die für den Bereich der Fürsorge zuständig sind, an die Stelle der Region treten und den Familien Unterstützung zukommen lassen, indem sie ihre Maßnahmen im Bereich der Familienpolitik ausbauen. Die vorgeschlagene Änderung soll erst ab 1. Jänner 2018 gelten, damit die Provinzen ihre Maßnahmen organisieren und harmonisieren können und den Familien, die derzeit das regionale Familiengeld beziehen, die Kontinuität der Leistung gewährleistet wird.

Gleichzeitig sollen auch die Ressourcen des im Sinne des Regionalgesetzes Nr. 4/2014 errichteten Fonds zur Unterstützung der Familien und der Beschäftigung sichergestellt werden.

"Die Kommission hat die Gesetzesvorlagen begutachtet und konnte sich ein Bild davon machen, welche Auswirkungen diese für die Bevölkerung der gesamten Region haben werden - erklärt Kommissionsvorsitzender Renzler. Ich möchte mich auf diesem Wege bei allen Kommissionsmitgliedern für die geleistete Arbeit bedanken.".

Die beiden Gesetzesvorlagen werden am 18. und 19. Juli im Plenum behandelt.