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Leibrenten: bisher sind 19 millionen Euro wieder eingehoben und beim Verwaltungsgericht ist der erste Rekurs hinterlegt worden
Zwei Monate nach Aussendung der ersten Anträge auf Rückzahlung haben 55 Abgeordnete dem Ansuchen Folge geleistet und dem Regionalrat 19.340.000 Euro rückerstattet. Davon sind zirka 2.850.000,00 Euro auf das Konto des Schatzamtsdienstes des Regionalrates überwiesen, 2.100.000,00 Euro an Anteilen des FamilyFonds von den ehemaligen Abgeordneten zur Verfügung gestellt worden und 14.390.000,00 Euro beziehen sich aufdie Anteile des Family Fonds jener Abgeordneten, welche die entsprechenden Voraussetzungen noch nicht angereift haben.
In der Zwischenzeit ist - von Seiten des ehemaligen Abgeordneten Alois Kofler - auch der erste Rekurs gegen das Regionalgesetz Nr. 4/2014 beim Verwaltungsgericht hinterlegt worden, mit dem sich dieser der authentischen Interpretation des Gesetzes Nr. 6/2012 widersetzt.
Außerdem hat der Rechnungshof in den letzten Tagen dem Regionalrat über das Kommando der Sonderabteilung Steuerpolizei von Trient mitgeteilt, dass Ermittlungen durchgeführt werden, um festzustellen, ob der öffentlichen Hand eventuelle Schäden erwachsen sind. In diesem Zusammenhang ist um die Aushändigung der Ergebnisse der vom Regionalrat von Trentino-Südtirol vergebenen Beratungen für die Ermittlung der Paramater für die Berechnung der Leibrenten ersucht worden. Zudem hat der Rechnungshof eine Ablichtung der Dekrete beantragt, mit denen das Regionalgesetz Nr. 4 vom 11. Juli 2014 umgesetzt und mit denen die jeder/jedem einzelnen Abgeordneten zustehenden Beträge neu ausbezahlt worden sind, sowie um Auskunft über den Stand der Rückerzahlung der aufgrund des Regionalgesetzes Nr. 6/2012 erhaltenen Mehrbeträge ersucht. Wie bekannt, ist letztbenanntes Gesetz mit dem Regionalgesetz Nr. 4/2014 abgeändert worden. Zudem wird beantragt, die vorgenannte Polizeieinheit alle 14 Tage über den Stand der erfolgten Rückzahlungen zu informieren. „Bis dato – so der Präsident des Regionalrates Diego Moltrer – ist nur ein Rekurs hinterlegt worden, doch sind – wenngleich nur mündlich – zahlreiche andere angekündigt worden. Wir sind davon überzeugt, korrekt und respektvoll im Einklang mit dem Gesetz und im Interesse der Bürger vorgegangen zu sein. Neben dem rein rechtlichen Aspekt, den das Gericht im Rahmen der eingeleiteten Untersuchen vertiefen wird, umfeststellen, ob im Zusammenhang mit der Anwendung des Regionalgesetzes Nr. 6/2012 ein strafbares Vergehen vorliegt, gibt es auch eine moralische Verpflichtung, die gerade in der derzeitigen schwierigen Wirtschaftslage nicht außer Acht gelassen werden darf“.