Überspringen Sie die Navigation | Reservierter Bereich | Login | Sitemap | Italiano | Cookie | Privacy
Danteplatz 16 | I-38122 Trient
Tel.: +39 0461 201 111
Domplatz 3 | I-39100 Bozen
Tel.: +39 0471 990 111
Zertifizierte E-Mail-Adresse

Pressemitteilungen

Reform der Abgeordnetenrenten verabschiedet

Das Gesetz sieht eine Erhöhung des Renteneintrittsalters, eine Kürzung der Leibrenten, eine Obergrenze für die Häufung von Leibrenten sowie die Kürzung der Zulagen für Präsidium und Regionalregierung.

Um 23.30 Uhr begann die Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 9, der Änderungen an der Altersvorsorge der Abgeordneten vornimmt.

Art. 1 sieht die Erhöhung des Renteneintrittsalters vor, wobei für einen vorzeitigen Renteneintritt (ab dem 60. Lebensjahr) Abzüge vorgesehen sind. Dazu wurde ein Änderungsantrag der Mehrheit genehmigt, der das Alter jenem der Lohnabhängigen angleicht.
Rodolfo Borga bezeichnete das Gesetz als oberflächlich, man sei dem Druck der Straße gefolgt. Durch die Kompromisse, die die Mehrheit ausgehandelt habe, werde es kaum mehr zu Rekursen kommen. Hans Heiss plädierte für ein Renteneintrittsalter ohne Ausnahmen: 66 Jahre. Walter Blaas forderte einen Abzug von 4 Prozent für jedes Jahr bei vorzeitigem Renteneintritt. Rodolfo Borga kritisierte das Nachgeben der Mehrheit gegenüber der Obstruktion Pöders.
Ein weiterer Änderungsantrag der Mehrheit sieht eine Staffelung der Abzüge bei vorzeitigem Renteneintritt vor: keine Abzüge bei mehr als vier Legislaturperioden, 10 Prozent bei vier Amtsperioden, 12 Prozent bei drei Amtsperioden. Mit weniger als drei Amtsperioden soll kein vorzeitiger Renteneintritt möglich sein. Riccardo Dello Sbarba sprach sich gegen jeglichen vorzeitigen Renteneintritt aus. Kritisch zu den verminderten Abzügen äußerte sich Walter Blaas. Dies werde als Antrag der Schande an die Öffentlichkeit gehen, prophezeite Filippo Degasperi, die Mehrheit habe ursprünglich mehr vorgeschlagen. Dies sah auch Paul Köllensperger so. Präsident Ugo Rossi erinnerte daran, dass man mit dem alten System bereits mit 55 eine Leibrente beziehen konnte. Alessandro Urzì plädierte für die Änderung, sie folge dem Prinzip der Angemessenheit und vermeide ein Scheitern des Gesetzes. Manuela Bottamedi sah im Antrag einen Zuschnitt auf eine Person, die sonst weiter Obstruktion geübt hätte. Der Antrag wurde mit 45 Ja und 20 Nein genehmigt. Die anderen Anträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 41 Ja, 17 Nein und 1 Enthaltung genehmigt.

Art. 2 sieht die Reduzierung der Leibrenten um 20 Prozent vor, auch jener, die bereits bezogen werden und, gemäß einem Änderungsantrag der Mehrheit, nicht abgezinst wurden.
Mit Bezug auf staatliche Vorgaben forderte Filippo Degasperi die Anwendung des beitragsbezogenen Prinzips, das für alle Bürger gelte. Rechtskräftig verurteilte Abgeordnete sollten keine Leibrente erhalten. Seine Anträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Art. 3 sieht eine Grenze von 9.000 Euro Brutto für die Anhäufung von Leibrenten vor.
Grüne und 5 Sterne Bewegung verlangten eine Obergrenze von 5.000 bzw. 7.000 Euro, was abgelehnt wurde. Riccardo Dello Sbarba forderte eine Kumulierungsgrenze für alle Vorsorgebehandlungen, nicht nur für Leibrenten der Parlamentarier. Dem stimmten auch Filippo Degasperi und Claudio Civettini zu. Filippo Degasperi forderte auch einen Abzug für Renten aufgrund figurativer Beiträge, die ja von der Allgemeinheit bezahlt worden seien. Alle diese Anträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Art. 4 sieht einen Solidaritätsbeitrag auf die Leibrenten vor: 10 Prozent auf die noch nicht abgezinsten Leibrenten.
Brigitte Foppa forderte einen einheitlichen Beitrag von 10 Prozent, was abgelehnt wurde. Angenommen wurde ein Änderungsantrag der Mehrheit, mit dem der Solidaritätsbeitrag von 10 wieder gestrichen wird. Foppa und Dello Sbarba kritisierten diesen Rückzieher.
Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Art. 5 wurde bereits in der Gesetzgebungskommission gestrichen.

Ein neuer Art. 06, vorgelegt von Präsident Diego Moltrer, sieht die Abschaffung der Vorsorgebehandlung vor, die mit Gesetz von 2012 eingeführt wurde, sowie die Einführung eines neuen Systems, bei dem die figurativen Beiträge des Renteninstituts des Abgeordneten von den Beiträgen des Regionalrats abgezogen werden, sodass sich letzterer Beitrag auf bis zu 12 Prozent reduzieren kann.
Riccardo Dello Sbarba befand den Artikel für unzulässig, da er erst mit einem Änderungsantrag eingeführt werde. Wie Dello Sbarba kritisierte auch Filippo Degasperi die Untergrenze.
Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Art. 6 betrifft die Amtsentschädigungen für Präsidium und Regionalregierung: 31 (statt 45) Prozent der Abgeordnetenentschädigung für den Regionalratspräsidenten, 18 (statt 22,1) für den Vizepräsidenten, 9 (11,25) für die Präsidialsekretäre, 31 (45) für den Präsidenten der Region, 20 (27) für die Assessoren.
Alessandro Urzì und Claudio Civettini befanden die Entschädigung für den Regionalratspräsidenten für noch zu hoch. Brigitte Foppa und Filippo Degasperi forderten dementsprechend weitere Kürzungen, was abgelehnt wurde.
Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Mit einem Zusatzartikel 6-bis forderte Filippo Degasperi die Wiedereintreibung der Vorsorgeabgaben, die den 2008 erstmals Gewählten ausbezahlt wurden.
Alessandro Urzì bezeichnete diesen Vorschlag als gerecht gegenüber den anderen Abgeordneten, denen bereits etwas abgezogen wurde.
Der Antrag wurde nicht angenommen.
Mit einem weiteren Antrag forderte Filippo Degasperi die Bemessung der Abgeordnetenentschädigung am Bruttoinlandsprodukt (pro Kopf) der beiden Provinzen. Damit würde man etwa auf ein Jahresbruttoentschädigung von 61.000 Euro kommen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Art. 7 war von der Gesetzgebungskommission gestrichen worden.

Art. 8 sieht die Abschaffung der mit diesem Gesetz unvereinbaren Bestimmungen vor und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 9 definiert die Befugnisse des Präsidiums für die Umsetzung des Gesetzes und wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 10 mit der Finanzbestimmung.

Art. 11 legt das Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Veröffentlichung fest.
Filippo Degasperi forderte, das Gesetz einer Volksabstimmung zu unterziehen, was abgelehnt wurde. Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Riccardo Dello Sbarba kündigte die Neinstimme der Grünen an. Das Gesetz sei zu sehr verwässert, die Versprechungen nicht eingehalten worden. Vor allem kritisierte er die Möglichkeit der vorgezogenen Rente.

Nerio Giovanazzi (Amministrare e Civica Trentina) wies auf die Widersprüche zahlreicher amtierender und ehemaliger Abgeordneter hin, die kritisiert, aber den Vertrag unterschrieben hätten. Das Gesetz von Präsidentin Thaler sei ein gutes Gesetz, sie habe eine untragbare Situation bereinigt. Er werde gegen dieses Gesetz stimmen.

Eva Klotz (Süd-Tiroler Freiheit) vermisste den Überblick auf die konkreten Auswirkungen des Gesetzes. Ihre Fraktion werde gegen dieses Gesetz stimmen.

Auch Andreas Pöder (gemischte Fraktion) kündigte seine Neinstimme an. Hier würden Rechte beschnitten, die vorher selbstverständlich waren. Das werde natürlich zu Rekursen und zur Annullierung des Gesetzes führen. Er kritisierte die "Obermoralisten" von den Grünen, die sich 2012 nicht gerührt hätten.

Filippo Degasperi sprach sich im Namen der 5 Sterne Bewegung gegen den Gesetzentwurf aus. Er sei nach und nach verwässert worden, es fehle die Rückzahlung durch die 2008 erstmals Gewählten. Die definitive Liste der Abzüge sei immer noch nicht ausgehändigt worden.

Walter Blaas (Freiheitliche) bezeichnete den heute geänderten Entwurf als Kuhhandel, der niemanden zufrieden stelle. Vor allem kritisierte er die vorgezogene Rente ohne Abzüge. Die Vorgespräche mit den Altmandataren oder den Gewerkschaften seien sinnlos gewesen, wenn die Mehrheit nur ihren Kopf durchsetzen wolle.

Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) prophezeite das Scheitern dieses Gesetzes, das dem Druck der Straße folge. Berechtigte Ansprüche und abgeschlossene Verträge seien einfach übergangen worden, während man die 2008 erstmals Gewählten ungeschoren lasse. Er werde gegen das Gesetz stimmen.

Alessio Manica (PD) meinte, es sei ein kompliziertes Gesetz, in der Form wie im Inhalt. Die Notwendigkeit dazu sei plötzlich gekommen. Es sei leider nicht alles gelungen, was man vorhatte, etwa das Renteneintrittsalter ohne Ausnahmen, da sonst wenige alles blockiert hätten. Es sei aber gelungen, einen echten Familyfonds einzurichten und damit zu zeigen, was wichtig sei. Und man habe die Leibrenten endgültig abgeschafft und noch weitere Kürzungen vorgenommen. Dieses Gesetz werde den Unmut der Bürger nicht allein beseitigen können, aber es sei ein erster Schritt.

Man habe in dieser Sache eine Entscheidung treffen müssen, erklärte Dieter Steger (SVP), und man habe einen Kompromiss eingehen müssen, um das Problem nicht weiter hinauszuschieben. Der Kompromiss stelle vielleicht niemanden ganz zufrieden, aber es sei der kleinste gemeinsame Nenner. Er sei überzeugt, dass die beiden Gesetze rechtlich halten würden. Mit ihnen werde vieles erreicht, was sich die Bevölkerung erwarte. Er hoffe, man werde nun zu einem besseren Gesprächsklima kommen.

Rodolfo Borga (ACT) erklärte, an der Abstimmung nicht teilnehmen zu wollen. Man sei bei diesem Gesetz oberflächlich vorgegangen. Gewisse Anklagen gegenüber den Politikern seien inakzeptabel, aber man müsse zur Kenntnis nehmen, dass sich die Zeiten geändert hätten. Einige Einbußen müsse man hinnehmen. Mit den heutigen Verbesserungen werde es wahrscheinlich kaum Rekurse geben. Man sollte auch nach außen klar machen, dass, bei allen Fehlern, unsere Region das Thema als erste angegangen sei.

Giacomo Bezzi (TAFI) kündigte seine Neinstimme an. Man müsse die Bürger davon überzeugen, dass eine gute Politik auch ihre Kosten habe, man müsse aber auch die eigenen Fehler eingestehen. Die Bürger würden dieses Gesetz nicht verstehen, denn es sei eine mittelmäßige Arbeit.

Regionalpräsident Ugo Rossi bezeichnete es als ein wichtiges Gesetz. Es könne sein, dass es Lücken oder Fehler habe, wichtig sei, dass es eine Verbesserung sei. Beim Gesetz von 2012 habe man Fehler gemacht, und diese würden nun korrigiert. Die Aktualisierungen seien so ein Fehler gewesen. Vorher habe ein Abgeordneter bereits mit 55 in Rente gehen können, nun erst mit 66 und mit einem Abzug. Ebenso sei eine Obergrenze für die Kumulierung von Leibrenten eingeführt worden. Man müsse auch erwähnen, dass das neue System eine der niedrigsten Abgeordnetendiäten Italiens flankiere.

Claudio Civettini (Lega Nord) sah vor allem in der unangemessenen Kommunikation den Fehler des alten Gesetzes. Die beiden Landeshauptleute hätten den Volkszorn noch angefacht. Das eigentliche Problem seien nicht die Aktualisierungen, sondern die Leibrenten gewesen. Die Mehrheit habe die Gelegenheit zu einer Lösung gehabt, aber sie habe sie verpasst.

Regionalratspräsident Diego Moltrer dankte allen, die an der Reform mitgewirkt haben, auch der Regionalregierung, allen Abgeordneten und allen Fraktionsvorsitzenden, allen Mitarbeiten des Regionalrats (Applaus der Abgeordneten, A.d.R.) sowie den Rechtexperten, die ihn beraten hätten.

Bei der offenen Abstimmung stimmten 42 Abgeordnete für das Gesetz, 20 dagegen, während sich 3 der Stimmen enthielten.

Präsident Moltrer erklärte die Sitzung um 4.15 Uhr für geschlossen.