Überspringen Sie die Navigation | Reservierter Bereich | Login | Sitemap | Italiano | Cookie | Privacy
Danteplatz 16 | I-38122 Trient
Tel.: +39 0461 201 111
Domplatz 3 | I-39100 Bozen
Tel.: +39 0471 990 111
Zertifizierte E-Mail-Adresse

Pressemitteilungen

Leibrenten - Authentische Interpretation zum Gesetz von 2012 verabschiedet

Das Gesetz sieht eine Neuberechnung der im Herbst zuerkannten Beträge vor und regelt Rückerstattungen und Wiedereintreibungen.

Die Arbeiten wurden nach der Unterbrechung mit der Behandlung der Änderungsanträge zu Art. 2 (Gesetzentwurf Nr. 8) wieder aufgenommen. Die Grünen beantragten, die von den Abgeordneten eingezahlten Beiträge bei allen Berechnungen zu berücksichtigen. Sonst würden die jüngeren Abgeordneten am meisten bestraft, erklärte Riccardo Dello Sbarba. Alessio Manica (PD) bezeichnete das Anliegen als vernünftig, aber nicht anwendbar. Der Antrag wurde abgelehnt. Brigitte Foppa merkte an, sie spüre eine gewisse Erleichterung im Saal, die wahrscheinlich darauf zurückgehe, dass die erreichten Kompromisse wieder ein paar mehr ungeschoren ließen, und das sei kein gutes Zeichen. Mehrer Anträge zu diesem Artikel wurden ohne Debatte abgelehnt, der Artikel 2 wurde genehmigt.

Art. 3 betrifft Rückerstattungen und Wiedereintreibungen.
Mit Änderungsantrag der Mehrheit wurde festgelegt, dass das Präsidium die Modalitäten für die Wiedereintreibung regelt, wenn der Betroffene nachweislich außerstande ist, die Rückzahlung vorzunehmen, wobei angemessene Garantieformen vorgesehen werden sollen. Dazu wurde eine detaillierte Debatte geführt. Riccardo Dello Sbarba vermisste wie auch Walter Blaas und Rodolfo Borga genauere Kriterien. Sven Knoll wies auf das Problem der Erben in solchen Fällen hin. Andreas Pöder begrüßte die Änderung, Claudio Civettini kündigte seine Gegenstimme an. Vizepräsident Kompatscher bestätigte, dass für die Erben dieselbe Regelung gelte. Die Kriterien würden erklärt und veröffentlicht, kündigte Präsident Moltrer an.
Angenommen wurde auch ein Antrag des Abg. Manica, für verzögerte Rückzahlungen den gesetzlichen Preissteigerungsindex anzuwenden.
Andreas Pöder und Alessandro Urzì wiesen mit mehreren Anträgen darauf hin, dass mit diesem Entwurf keine Rechtssicherheit gegeben sei, da abgeschlossene Rechtsgeschäfte für nichtig erklärt würden. Die Anträge wurden abgelehnt bzw. zurückgezogen. Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag von Filippo Degasperi, für verspätete Rückzahlungen Verzugszinsen vorzusehen.
Der Artikel wurde genehmigt.

Art. 4 betrifft die Neuzuweisung der Anteile am Familiyfonds (nach den Neuberechnungen). Der Artikel wurde ohne Änderungen genehmigt.

Art. 5 sieht die Möglichkeit des Widerrufs des Optionsrechts für die Zuerkennung des Barwerts vor. Der Artikel wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 6 sieht den Verzicht auf die Zuerkennung des Barwerts für jene Abgeordneten vor, die die Voraussetzung für die Leibrente haben. Damit können sie sich für die neu berechnete Leibrente entscheiden. Der Artikel wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 7 betrifft den Verzicht durch Abgeordnete, die noch nicht die Voraussetzungen für die Leibrente haben. Damit soll vermieden werden, dass die Dauer des Familyfonds hinausgezögert wird. Der Artikel wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 8 enthält eine Option auf Rückerstattung der Vorsorgebeiträge bei gleichzeitigem Verzicht auf die Leibrente.
Brigitte Foppa beantragte die Streichung des Artikels, normale Bürger hätten diese Möglichkeit nicht. Alessandro Urzì sah in der Bestimmung eine Ungleichbehandlung zwischen dienstälteren und jüngeren Abgeordneten; erstere hätten, unfreiwillig, weniger Vorsorgebeiträge eingezahlt. Foppas Antrag wurde abgelehnt.
Der Antrag von Filippo Degasperi, die Rückerstattung erst ab dem 66. Lebensjahr zu ermöglichen, wurde ebenfalls abgelehnt, auch der Antrag von Eva Klotz, die Beschränkung der Rückerstattung auf vier Amtsperioden zu streichen.
Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Art. 9 war bereits in der Kommission gestrichen worden.

Art. 10 schafft bestehende Bestimmungen des Gesetzes 2/1995 ab und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 11 weist dem Präsidium die Befugnisse zu, die zur Umsetzung des Gesetzes nötig sind. Alle Änderungsanträge dazu wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Art. 12 enthält die Finanzbestimmung. und sieht vor, dass die nach der Neuberechnung verbleibenden Einnahmen aus der Rückerstattung zur Unterstützung der Beschäftigung und der Familien verwendet werden. Sven Knoll wies auf das Problem der Rekurse hin, durch welche vielleicht zugesicherte Beiträge wieder gestrichen werden müssten. Alessio Manica bezeichnete diesen Artikel als einen Kernpunkt des Gesetzes, man wolle damit auch nach außen sichtbar machen, dass die Arbeit und die Familien im Zentrum des Interesses stünden. Pius Leitner kritisierte, dass über die Verwendung des Geldes ein Komitee entscheide. Alessandro Urzì sah in dem Artikel Vor- und Nachteile; man werde die Anwendung beobachten müssen. Rodolfo Borga bezeichnete den Artikel hingegen als Feigenblatt für die Versäumnisse des PD. Regionalpräsident Ugo Rossi wies darauf hin, dass es für die genannten beiden Zielsetzungen bereits entsprechende Haushaltskapitel gebe. Mit dem vorgesehenen Komitee könne man diese Zielsetzung unterstreichen. Walter Viola lobte die Zielsetzung, kritisierte jedoch die Methode, mit der die Region weiter ausgehöhlt werde. Der Artikel wurde mit 37 Ja, 13 Nein bei 8 Enthaltungen genehmigt.

Art. 13 legt das Inkrafttreten des Gesetzes fest. Filippo Degasperi stellte den Antrag, das Gesetz einer Volksabstimmung zu unterziehen. Pius Leitner fragte wie Rodolfo Borga, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Referendum durchgeführt werden solle. Sven Knoll plädierte für zwei getrennte Referenden auf Provinzebene. Alessandro Urzì, Riccardo Dello Sbarba und Andreas Pöder stimmten einem Referendum zu. Präsident Diego Moltrer teilte mit, dass der Antrag zulässig sei, eventuell müsse das Verfassungsgericht entscheiden, ob ein solches Referendum möglich sei. Nerio Giovanazzi meinte hingegen, ein solches Referendum sei nicht möglich und beschuldigte die Abgeordneten der 5 Sterne Bewegung der Demagogie, was diese von sich wiesen. Claudio Civettini warnte vor einem Referendum, denn dann könnte das alte Gesetz aufrecht bleiben. Der Antrag von Degasperi wurde abgelehnt, der Artikel wurde genehmigt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Rodolfo Borga (ACT) kündigte an, an der Abstimmung nicht teilzunehmen, das gelte auch für das nächste Gesetz. Er wolle mit diesen Gesetzen nichts zu tun haben, denn es sei ein Kuhhandel zwischen Mehrheit und Opposition.

Dieter Steger (SVP) kündigte die geschlossene Zustimmung seiner Fraktion an.

Andreas Pöder (gemischte Fraktion) sprach sich gegen den Gesetzentwurf aus. Prof. Capotosti, der frühere Verfassungsgerichtspräsident, habe eine Reihe von Fehlern darin ausgemacht; eine Ablehnung vor Gericht sei sicher.

Walter Blaas (Freiheitliche) bezeichnete das Ergebnis als einen Pyrrhussieg der Altmandatare. Der Ursprüngliche Entwurf sei leider verwässert worden. Seine Fraktion werde dagegen stimmen.

Eva Klotz (Süd-Tiroler Freiheit) meinte, diese Regelung sei weder klarer noch gerechter geworden, und sie habe auch nicht mehr Zustimmung. Daher würde ihre Fraktion dagegen stimmen.

Alessio Manica (PD) kündigte die Zustimmung an.

Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) bezeichnete den Werdegang des Gesetzes als den Pfad der Angst. Die Angemessenheit sei gefordert, aber verfehlt worden.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) plädierte gegen den Gesetzentwurf. Er habe einen Fehler gemacht, aber das Geld zurückgezahlt. Er sei enttäuscht von der Debatte, die weit entfernt von der Wahrheit verlaufen sei. Er beantragte die namentliche Abstimmung.

Filippo Degasperi (5 Sterne Bewegung) sah in dem Entwurf keinen Unterschied zum Gesetz von 2012. Es ändere sich gar nichts.

Silvano Grisenti (PT) kündigte Stimmenthaltung an. Heute werde man dieses Problem nicht lösen, man werde sich bald wieder damit beschäftigen müssen. Der Regionalrat hätte Wichtigeres zu tun.

Gianpiero Passamani (UPT) kündigte seine Zustimmung an. Das Gesetz sei ein starkes Zeichen nach außen.

Nerio Giovanazzi () sprach von einem Gesetz, das von den Gewerkschaften mitgeschrieben sei. Auch die Acli, die für die Babyrenten verantwortlich seien, würden sich nun über die Politikerrenten entrüsten.

Maurizio Fugatti (Lega Nord) erklärte das Nein seiner Fraktion: Die Mehrheit habe jeden Tag größere Einschnitte versprochen, aber herausgekommen sei wenig.

Giacomo Bezzi (FI-TA) kündigte ebenfalls ein Nein an.

Bei der (namentlichen) Abstimmung stimmten die Abgeordneten wie folgt: 42 Ja, 20 Nein, 4 Enthaltungen (Borga nahm an der Abstimmung nicht teil).

Anschließend wurde mit der Artikeldebatte zu Gesetzentwurf Nr. 9 begonnen.