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Pressemitteilungen

Leibrenten und Entschädigungen - Beginn der Generaldebatte

Regionalrat diskutiert vier Gesetzentwürfe zur wirtschaftlichen Behandlung der Abgeordneten an.

Zu Beginn der Sitzung wählte der Regionalrat Oswald Schiefer (SVP) in die zweite Gesetzgebungskommission. Er ersetzt Veronika Stirner Brantsch (SVP), die nunmehr Mitglied des Präsidiums ist.Nächste Punkte auf der Tagesordnung waren vier Gesetzentwürfe zur wirtschaftlichen Behandlung der Regionalratsabgeordneten und zur Abschaffung der Leibrente.
Der erste, Gesetzentwurf Nr. 3, wurde eingebracht von den Abg. Bottamedi, Degasperi e Köllensperger (5 Sterne Bewegung), der zweite, Nr. 4, von Rodolfo Borga (Amministrare e Civica Trentina).
Wie Manuela Bottamedi ausführte, widerspricht die derzeitige Regelung den Prinzipien der Vernünftigkeit, Gerechtigkeit und Gleichheit, wie sie von der Verfassung und dem Verfassungsgericht vorgegeben seien. Der Gesetzentwurf sieht eine monatliche Bruttoentschädigung von 6.500 Euro vor, zu versteuernde Spesenrückerstattungen von maximal 1.450 Euro netto monatlich sowie eigene Vergütungen für die Mitglieder des Präsidiums vor. Von den bestehenden Leibrenten ist die Differenz zwischen erhaltenen Beträgen und vorgenommenen Einbehalten zurückzuzahlen.
Der Gesetzentwurf von Borga geht nicht auf die Leibrenten ein, die von anderen Entwürfen auf der Tagesordnung angegangen werden, sondern sieht eine neue Grundlage für die Abgeordnetenentschädigungen vor: keine Pauschalentschädigungen, nur Sitzungsgelder. So würde jeder Abgeordnete 250 Euro für die Teilnahme an jedem Sitzungstag des Regionalrats beziehen und 100 Euro für die Kommissionssitzungen. Zusätzliche Sitzungsgelder sind für die Mitglieder des Präsidiums vorgesehen, ebenso für die Mitglieder der Regionalregierung, sofern sie nicht bereits eine Entschädigung als Landesräte beziehen. Die Vergütungsordnung der beiden Landtage müssten dann an diese Regelung angepasst werden. Mit dieser Regelung, so Borga, würden die Entschädigungen radikal gekürzt, gleichzeitig könnten die Abgeordneten wieder ihrer hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen.
Ein weiterer Gesetzentwurf, Nr. 8, eingebracht von den Präsidiumsmitgliedern Moltrer, Mussner, De Godenz und Viola und von den Fraktionsvorsitzenden Manica, Steger, Detomas, Grisenti, Passamani, Blaas und Avanzo, enthält eine authentische Interpretation zum Vergütungs- und Leibrentengesetz von 2012. Wie Präsident Moltrer ausführte, wolle man damit das Gesetz von 2012 nach den neuen Kriterien anwenden, die sich an den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Vernünftigkeit orientieren bzw. sich aus der Notwendigkeit der Kosteneindämmung im öffentlichen Sektor ergeben. Mit dieser authentischen Interpretation wird die Neuberechnung und Wiedereintreibung der ausbezahlten Beträge möglich.
Der Gesetzentwurf Nr. 9, ebenfalls eingebracht von den Präsidiumsmitgliedern Moltrer, Mussner, De Godenz und Viola und von den Fraktionsvorsitzenden Manica, Steger, Detomas, Grisenti, Passamani, Blaas und Avanzo, betrifft die Altersgrenze für den Bezug der Leibrenten, die Reduzierung derselben, die Obergrenze für die Anhäufung von Leibrenten sowie die künftige Vorsorgeregelung für die Abgeordneten.
Die Generaldebatte wurde gleichzeitig zu allen vier Gesetzentwürfen abgehalten.
Rodolfo Borga (ACT) ging zunächst auf die Rückzahlung der Vorsorgebeiträge für die 2008 erstmals Gewählten ein, die nicht mit der Vorzahlung auf die Leibrenten zu verwechseln seien und für die manche, etwa die 5 Sterne Bewegung, die Rückzahlung verlangten. Es seien von den Abgeordneten eingezahlte Vorsorgebeiträge, und diese hätten sie am Ende der Legislaturperiode anstelle einer Rente zurückerhalten. Er könne dem Vorstoß der 5 Sterne Bewegung zustimmen, wenn er rechtlich korrekt umformuliert werde und die genannten Vorsorgebeiträge wieder ihrem ursprünglichen Zweck zuführe. Das Vorsorgethema sei auf jeden Fall anzugehen, sonst verschlimmere sich die Situation noch weiter, aber dabei dürfe man nicht alles in einen Topf werfen. Borga plädierte für den Respekt vor den Altmandataren, sie hätten nichts gestohlen.
Claudio Civettini (Lega Nord) erinnerte daran, dass die Abgeordneten nicht zum eigenen Vergnügen hier seien, sondern um die Probleme der Bevölkerung zu lösen. Er kritisierte die Scheinheiligkeit gewisser Gewerkschaften, die die angestrebte Rentenlösung verschlafen hätten und nun protestieren würden. Die Politik habe ihre Kosten, aber es sei ein Problem, wenn sie diese selber festlegen könne. Er habe damals nicht für das Gesetz von 2012 gestimmt, da er nicht im Saal gewesen sei, aber der Grundgedanke dieses Gesetzes sei nicht falsch gewesen, es habe ein unhaltbares System beendet. Falsch sei die Umsetzung gewesen, falsch sei auch das Verhalten jener Pharisäer, die damals unterschrieben hätten und jetzt aufschreien würden. Seine Fraktion werde vernünftigen Lösungen zustimmen, derzeit scheine aber die Mehrheit uneins zu sein. Andreas Pöder (gemischte Fraktion) ergriff das Wort zum Fortgang der Arbeiten und fragte Präs. Moltrer, ob er das Recht habe, während der Sitzung noch Abänderungsanträge zu Abänderungsanträgen einzureichen oder nicht. Er habe jedenfalls bestimmte Anträge nicht eine Stunde vor Beginn der Debatte erhalten. Die Anträge seien allen Fraktionsvorsitzenden ausgehändigt worden, antwortete Präsident Diego Moltrer. Die Anträge müssten allen Abgeordneten ausgehändigt werden, meinte hingegen Alessandro Urzì. Wie Pöder machte auch er einen Fehler im Protokoll der Kommissionssitzung aus, wonach ein Renteneintrittsalter mit dem Gesetz vom 2012 ermöglicht wurde. Stattdessen sei früher eine Staffelung in Kraft gewesen, mit der man bereits mit 55 die Leibrente beziehen konnte. Daher sei die Kommission bei der Beratung des heute vorliegenden Entwurfs von falschen Tatsachen ausgegangen. Und daher sei vor dem Fortgang der Arbeiten ein korrigiertes Protokoll auszuhändigen. Präsident Moltrer antwortete, dass laut Geschäftsordnung die Änderungsanträge auch den Fraktionen ausgehändigt werden könnten. Änderungen zu Änderungsanträgen müssten von zehn Abgeordneten unterschrieben sein. Demnach könne er als einzelner Abgeordneter keine Änderungsanträge zu Änderungsanträgen einreichen, resümierte Andreas Pöder; durch diese Auslegung der Geschäftsordnung könne er als Abgeordneter nicht in vollem Umfang an der Debatte teilnehmen.Präsident Moltrer unterbrach die Sitzung an diesem Punkt und berief das Kollegium der Fraktionsvorsitzenden ein.
Die Plenarsitzung wird morgen um 10 Uhr wieder aufgenommen.