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Geburtenabteilungen: Verantwortung darf nicht auf Kosten der Bevölkerung abgeschoben werden.

Der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, bezeichnet das Vorgehen des Sanitätsdirektors, welcher mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für die Geburtenabteilungen abschieben möchte, als befremdlich und sicher nicht im Interesse des Fortbestands der Geburtenabteilungen in den Bezirkskrankenhäusern


Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass die klinische Reform aus dem Jahr 2010 vom Sanitätsdirektor mitgetragen wurde. Darin war eine Mindestanzahl von 300 Geburten für den Fortbestand der Geburtenabteilungen festgelegt worden. Jetzt von einer Gefährdung der Bevölkerung zu sprechen, wenn Geburtenabteilungen mit weniger als 500 Geburten im Jahr nicht geschlossen werden, ist daher höchst befremdlich.

Die von der italienischen Staat-Regionen-Konferenz festgelegte Mindestanzahl von 500 Geburten ist kein medizinischer Richtwert, sondern eine willkürlich festgelegte Zahl, die primär der katastrophalen Wirtschaftssituation Italiens geschuldet ist. In Österreich liegt die Mindestanzahl beispielsweise bei nur 365 Geburten im Jahr, ohne dass dadurch die Gesundheit von Müttern und Kindern akut gefährdet wäre.

Die Geburtenabteilungen in den Bezirkskrankenhäusern gehören zur medizinischen Grundversorgung, weshalb alles unternommen werden muss, damit diese erhalten bleiben.


L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT