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Tag der Menschenrechte: Selbstbestimmungsrecht zur Lösung politischer Konflikte!
Artikel 1 der UN-Menschenrechtspakte legt fest, „dass alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung haben, gemäß diesem Recht entscheiden sie frei über ihren politischen Status“. Die Anerkennung der gleichen Würde und der unveräußerlichen Rechte aller Menschen bilden die Grundlage des Selbstbestimmungsrechts der Völker.Ein Großteil der weltweiten Krisenherde könnte friedlich gelöst werden, wenn nicht länger die Interessen der Staaten, sondern die Interessen der Menschen in den Mittelpunkt des politischen Handelns gestellt würden. In diesem Sinne gilt es den Blick für die Einhaltung der Menschenrechte zu schärfen und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker zum Durchbruch zu verhelfen.
Italien hat kein Anrecht auf Süd-Tirol, und hat durch staatlich verordnete Folter und Mord an den Freiheitskämpfern gegen die Menschenrechte verstoßen, um damit jedwede Selbstbestimmungsbestrebung zu verhindern.
Seit 1977 ist die Forderung nach Ausübung des Selbstbestimmungsrechts jedoch nicht mehr strafbar, es liegt somit nun an Süd-Tirol selbst, diesen Unrechtszustand endlich zu beenden.
L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT